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Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Wir beantworten Ihnen 7 wichtige Fragen

Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind ab 2024 immer mehr Unternehmen dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Konkret steigt die Zahl berichtspflichtiger Betriebe innerhalb der EU damit von 11.600 auf ca. 49.000. Allein in Deutschland sind rund 15.000 Unternehmen davon betroffen.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt viele Fragen mit sich: Was muss in den Bericht? Wie gehen Sie bei der Erstellung am besten vor und welche Standards sollten Sie hierbei berücksichtigen? In unserem Beitrag beantworten wir Ihnen die sieben wichtigsten Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht. Weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement in Unternehmen finden Sie in unserem umfangreichen Whitepaper. Schauen Sie doch mal rein!

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Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht und warum ist er wichtig?

Mit Hilfe eines Nachhaltigkeitsberichts stellen Sie als Unternehmen die ökologischen und gesellschaftlichen Auswirkungen Ihres Kerngeschäfts sowie Ihr nachhaltiges Engagement dar. Wichtig ist dabei, an alle Nachhaltigkeitsdimensionen zu denken, zu denen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental Social Governance, ESG) zählen. Durch eine regelmäßige Berichterstattung sorgen Sie außerdem dafür, festgelegte Nachhaltigkeitsziele zu überprüfen und potentielle Risiken frühzeitig zu ermitteln.

Sie analysieren hierbei auch, wie sich Ihre Unternehmensaktivitäten auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken. Notwendig dafür sind natürlich relevante Kennzahlen, mit denen Sie betriebliche Maßnahmen und Leistungen messbar machen. Bestandteil ist zudem eine Wesentlichkeitsanalyse, in der Sie die Methodik erläutern, nach der Sie den Bericht erstellt haben. Der Nachhaltigkeitsbericht gibt damit insgesamt einen systematischen Überblick über ökonomische, ökologische und soziale Entwicklungen Ihres Betriebes.

Die Berichterstattung wirkt nicht nur außerhalb Ihres Unternehmens, sondern auch betriebsintern:

Wirkung innerhalb des Unternehmens

Durch die Berichterstattung sensibilisieren Sie Belegschaft und Führungsebene für Stärken und Schwächen der betrieblichen Nachhaltigkeitsaktivitäten. Gleichzeitig weisen Sie auf Risiken hin und kommunizieren neue Ziele und Maßnahmen.

Wirkung außerhalb des Unternehmens

Ihr CSR-Bericht liefert Partnern, Kunden oder Investoren wichtige Informationen zu Nachhaltigkeitsbelangen und der Erfüllung spezifischer Anforderungen. Gleichzeitig signalisiert er Transparenz Ihres Unternehmens.

Mit der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten erfüllen Sie nicht nur geltende Berichtspflichten, sondern tragen auch zum Unternehmenserfolg bei. Das Offenlegen Ihrer nachhaltigen Entwicklung stärkt das Vertrauen von Investoren, Stakeholdern und Kunden. Daneben können Sie Prozesse innerhalb der gesamten Lieferkette transparenter nachverfolgen und frühzeitig auf Fehler und Probleme im Nachhaltigkeitsmanagement reagieren. Schließlich lässt sich mit Hilfe des Berichts Ihre Nachhaltigkeitsstrategie umfassend reflektieren und anpassen.

Welche Inhalte sollten Sie im Nachhaltigkeitsbericht berücksichtigen?

Grundsätzlich unterliegen Nachhaltigkeitsberichte inhaltlich keinen Vorgaben, sollten aber idealerweise Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie zur Achtung der Menschenrechte umfassen. Gleichzeitig ist auch die ökonomische Performance ein wesentlicher Bestandteil. Dazu gehören bspw. Informationen zur Unternehmensstrategie oder Zukunftsausrichtung.

Qualitativ hochwertige CSR-Berichte umfassen u. a. Angaben zu Gewinn und Umsatz des Unternehmens, Standorten, Beschäftigten, Produkten, Kunden sowie Geschäftsfeldern. Auch Veränderungen zum Vorjahr gilt es nachvollziehbar darzustellen.

Um einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, sollten Sie die konkreten Zielsetzungen Ihres Betriebes vorstellen und die hierfür geplanten Maßnahmen detailliert aufführen. Gleichzeitig ist es empfehlenswert zu erklären, in welchen Bereichen Sie sich weiter verbessern wollen. Achten Sie in jedem Fall darauf, Ihren Bericht so zu gestalten, dass alle Angaben und Zahlen vollständig transparent sowie überprüfbar sind und Sie relevante Terminierungen nennen.

Welche Unternehmen müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Nachhaltigkeitsberichte sind für große börsennotierte Unternehmen bereits seit 2018 verpflichtend. Mit der 2022 verabschiedeten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sind davon aber auch zunehmend kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) betroffen. Konkret ist ein CSR-Report dann erforderlich, sobald Sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • zu Ihrem Unternehmen gehören durchschnittlich 250 Beschäftigte
  • Sie erzielen über 40 Millionen Euro Nettoumsatz
  • Sie weisen eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro auf
Die CSRD gibt vor, welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Außerdem müssen bereits KMU ab zehn Angestellten jährlich einen Bericht über nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten abgeben, sofern auf sie die Kapitalmarktorientierung zutrifft. Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland erhöht sich ab 2024 somit um ca. das Dreißigfache. Für nicht börsennotierte KMU sind aber immerhin unverbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen.

Die CSRD gibt vor, welche Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen.

Außerdem müssen bereits KMU ab zehn Angestellten jährlich einen Bericht über nachhaltigkeitsbezogene Aktivitäten abgeben, sofern auf sie die Kapitalmarktorientierung zutrifft. Die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland erhöht sich ab 2024 somit um ca. das Dreißigfache. Für nicht börsennotierte KMU sind aber immerhin unverbindliche Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgesehen.

Ist die Nachhaltigkeitsberichterstattung Pflicht?

Oftmals veröffentlichen Unternehmen CSR-Reports freiwillig, um ihr gesellschaftliches Engagement sowie ihre ökologischen Auswirkungen nach außen zu tragen. Andererseits sind Betriebe aber auch aufgrund verschiedener Vorschriften dazu verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Maßgeblich dafür ist bspw. die bereits genannte Corporate Sustainability Reporting Directive. Sie ersetzt die bisher geltende Nonfinancial Reporting Directive (NFRD). Die CSRD hebt damit die Trennung zwischen finanzieller und nicht-finanzieller Berichterstattung auf und weitet die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte für europäische Betriebe aus. Übrigens verpflichtete seit 2017 bereits das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR RUG) große Unternehmen zur Berichterstattung.

Im geforderten CSR-Bericht gilt es, Angaben zu den drei ESG-Bereichen zu integrieren. Dabei sollten Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht so erstellen, dass er dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit entspricht. Das bedeutet, einerseits die Wirkung der Nachhaltigkeitsaspekte auf die wirtschaftliche Lage Ihres Betriebes zu analysieren und andererseits die Auswirkungen Ihres Unternehmens auf die Nachhaltigkeitsaspekte darzustellen.

Eine CSRD-konforme Berichterstattung umfasst daher die Benennung Ihrer Nachhaltigkeitsziele, die Funktion von Vorstand und Aufsichtsrat sowie positive und negative Umweltwirkungen Ihres Unternehmens. Genau wie bei der Finanzberichterstattung ist eine externe Prüfung des Berichts erforderlich.

Folgende zeitliche Fristen der CSRD gelten für Unternehmen:

  • ab dem 01. Januar 2024 für Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 500 Beschäftigten (bereits seit 2017 berichtspflichtig)
  • ab dem 01. Januar 2025 für große Unternehmen ab 250 Beschäftigten
  • ab dem 01. Januar 2026 für börsennotierte KMU ab 10 Beschäftigten

Betriebe haben dabei einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, um den Bericht zu veröffentlichen.

Welchem Aufbau sollten Sie folgen, wenn Sie einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

1

Konzept und Ziel des Berichts

Zu Beginn müssen Sie zunächst klären, welche Nachhaltigkeitsstrategie Ihr Unternehmen verfolgt und dem Bericht somit zugrunde liegt. Entscheiden Sie außerdem, welchen externen Standards Ihr Nachhaltigkeitsbericht folgen soll. Danach sind die wesentlichen Rahmenbedingungen festzulegen. Erarbeiten Sie dazu am besten zugehörige Zeit-, Personal-, Strategie- und Budgetpläne.

2

Wesentlichkeitsanalyse

Ziel der Wesentlichkeitsanalyse ist es, interne und externe Stakeholder, die Ihr Bericht adressiert, zu identifizieren. Dazu gehören bspw. Kunden, Lieferanten, Interessengruppen, Verbände, Politik oder Medien. Mit Hilfe der Analyse erkennen Sie, welche Themen für Ihre Stakeholder und somit für Ihren Nachhaltigkeitsbericht relevant sind. Im Bericht gilt es dann die Bedeutung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkungen auf diese Themenbereiche darzustellen. In der Wesentlichkeitsanalyse legen Sie zudem die hierfür notwendige Methodik fest.

3

Daten und Fakten

Die Grundlage eines guten Nachhaltigkeitsberichts bilden Kennzahlen bzw. KPIs. Im dritten Schritt geht es also darum, Daten zu sammeln und ein Kennzahlensystem aufzubauen, was bspw. relevante Umweltkennzahlen umfasst. Zahlen sind jedoch nur dann hilfreich, wenn sie eine Entwicklung zeigen und die betriebliche Leistung im zeitlichen Vergleich dokumentieren. Dafür benötigen Sie Kennzahlen aus wenigstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren.

Zudem müssen Sie die gelieferten Informationen in jedem Fall auf Validität und Verlässlichkeit prüfen. Die Quellen und Berechnungsmethoden sollten daher klar sein. Von Vorteil sind natürlich intelligente Datensysteme, die mit einem Klick die notwendigen KPIs ausgeben. Neben reinen Zahlen sind aber auch qualitative Ergebnisse aus Umfragen oder Interviews interessant.

4

Textversion

Liegen alle benötigten Daten vor, dann steht die Schreibarbeit Ihres Nachhaltigkeitsberichts an. Zunächst sollten Sie hierfür konkrete Ziele und Maßnahmen ableiten, die sich aus der Datenbasis ergeben und den allgemeinen Zielerreichungsgrad bewerten. Die anschließende Texterstellung können Sie dabei intern oder extern lösen. Ihr Bericht sollte unbedingt verständlich, übersichtlich und zielgruppenbezogen geschrieben sein. Die Verwendung von spezifischen Zahlen und Beispielen ist hierfür genauso wichtig wie Zitate oder Kommentare von Stakeholdern.

5

Layout und Veröffentlichung

Im letzten Schritt muss Ihr Bericht noch Form annehmen. Dazu ist die Textversion um Bilder oder Analysegrafiken zu ergänzen. Empfehlenswert ist es, verwendete Kennzahlen in Tabellenform darzustellen, um die Glaubwürdigkeit Ihres CSR-Berichts zu erhöhen. Grundsätzlich sollte das Verhältnis von Texten und Bildern ausgewogen sein. Entscheiden Sie außerdem, ob eine Veröffentlichung sowohl in Print als auch digital erfolgen soll. Abschließend gilt es natürlich, Ihren Nachhaltigkeitsbericht an wichtige Kunden, Partner und Organisationen zu verbreiten.

Welche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Standards, nach denen Sie sich bei Ihrem Nachhaltigkeitsbericht richten können. Welche für Sie relevant sind, hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab, darunter die geltenden nationalen und internationalen Vorschriften für Ihr Unternehmen oder wichtige Normen für Ihre Branche. Bei der Auswahl eines geeigneten Nachhaltigkeitsstandards spielen natürlich auch Ihre Unternehmensziele und -philosophie sowie Standards, die Wettbewerber und Partner erfüllen, eine Rolle.

Während manche Standards alle ESG-Themenbereiche behandeln, umfassen andere nur ein Thema. Nicht selten kommt es daher vor, dass sich Betriebe an mehreren Nachhaltigkeitsstandards orientieren. Tatsächlich gibt es aktuell über 13 mögliche Rahmenwerke für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, wie z. B. die Sustainable Development Goals (SDGs), die EU Taxonomy for Sustainable Activities sowie die DIN ISO 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung. Nachfolgend wollen wir Ihnen drei wichtige Standards genauer vorstellen:

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex gilt als branchenübergreifender Standard für Nachhaltigkeitsberichte. Er ist sowohl für kleine und große als auch private und öffentliche Unternehmen geeignet, die der Berichtspflicht unterliegen oder freiwillig berichten möchten. Als Standard ist er vor allem für den Einstieg in die ESG-Berichterstattung empfehlenswert.

Global Reporting Initiative (GRI)

Bei der Global Reporting Initiative handelt es sich um den weltweit am häufigsten genutzten Standard für die CSR-Berichterstattung. Die GRI ist damit vor allem für Großunternehmen fast schon ein Pflicht-Standard für umfassende Nachhaltigkeitsberichte.

Dabei gibt es zwei mögliche Wege nach der GRI zu berichten:

  • Sie können nur über Kernaspekte Ihres Nachhaltigkeitsengagements berichten. Das bedeutet, dass Sie jeweils nur einen Indikator für jeden relevanten Aspekt der ESG-Bereiche betrachten.
  • Sie können die Berichterstattung aber auch umfassend für alle Standardangaben und Indikatoren vornehmen.
Ein möglicher Standard für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes ist die Global Reporting Initiative.
Ein möglicher Standard für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes ist die Global Reporting Initiative.

Dabei gibt es zwei mögliche Wege nach der GRI zu berichten:

  • Sie können nur über Kernaspekte Ihres Nachhaltigkeitsengagements berichten. Das bedeutet, dass Sie jeweils nur einen Indikator für jeden relevanten Aspekt der ESG-Bereiche betrachten.
  • Sie können die Berichterstattung aber auch umfassend für alle Standardangaben und Indikatoren vornehmen.

United Nations Global Compact (UNGC)

Der UN Global Compact gilt als weltweit größte Initiative für verantwortungsvolle Unternehmensführung. Als Mitglied der Initiative verpflichten Sie sich dazu, zehn Prinzipien für eine nachhaltige Wirtschaft einzuhalten und jedes Jahr über Ihre Entwicklungen zu berichten.

Welche digitalen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es, um den Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen?

Bei einem so umfangreichen Projekt wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung muss eine große Menge an Informationen im Betrieb gebündelt werden. Die händische Erstellung stößt hierbei schnell an ihre Grenzen. Daher bieten sich vor allem intelligente Systeme als Grundlage für Ihren CSR-Bericht an. Eine geeignete Nachhaltigkeitssoftware ermöglicht es Ihnen, Kennzahlen für die verschiedenen Nachhaltigkeitsbereiche zentral zu erheben, zu aktualisieren und zu dokumentieren. Der Vorteil liegt dabei auf der Hand: Die verschiedenen Fachbereiche, die in den Bericht involviert sind, können zeit- und ortsunabhängig auf die Daten zugreifen und diese revisionssicher austauschen.

Unsere Compliance-Management-Software iManSys unterstützt Sie bei der systematischen Vorbereitung Ihres rechtkonformen Nachhaltigkeitsberichts. Überblicken Sie sämtliche Vorschriften, Gesetze, Richtlinien sowie Pflichten im Bereich Nachhaltigkeit in digitaler Form. Mit unserer Software-Lösung erfassen Sie die für Ihren Bericht relevanten Daten und Verbräuche zentral. Außerdem können Sie die jeweiligen In- und Output-Werte dabei im zeitlichen Verlauf betrachten und Vergleiche zu den Vorjahren ziehen.

Durch das Dokumentenmanagement in iManSys lassen sich zudem wichtige Daten, Anforderungen und Vorberichte für alle am Nachhaltigkeitsbericht Beteiligten hinterlegen. Notwendige Maßnahmen, die sich aus Ihren Analysen ergeben, können anschließend abgeleitet und den zuständigen Beschäftigten zugewiesen werden. Mit unserer Software-Welt „Risiken & Gefährdungen“ ist es schließlich auch möglich, ermittelte Gefahren und Probleme in das Risikomanagement einzuordnen.

Das Erstellen eines Nachhaltigkeitsberichts ist nur eine von vielen Maßnahmen im Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement. Weitere Grundlagen für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen finden Sie in unserem kostenfreien Whitepaper. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!

Weiterführende Infos:

BDI (2014): In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht. Ein praxisorientierter Leitfaden für mittelständische Unternehmen in Anlehnung an die G4-Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI). Online verfügbar unter https://csr-kompetenzzentrum.de/files/2014_11_7_Schritten_Nachhaltigkeitsbericht_BDI_econsense.pdf (Abgerufen am 06.01.2023).

Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (2023): Der Nachhaltigkeitskodex. Online verfügbar unter https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de/de-DE/Home/DNK/CSR-RUG (Abgerufen am 26.01.2023).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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