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Betriebssicherheitsverordnung: Ein Überblick über die wichtigsten Rechtsvorgaben

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln. Sie ist damit ein wichtiger Grundbaustein für den Arbeits- und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen.

In unserem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten rechtlichen Anforderungen übersichtlich zusammengefasst. Wir erklären Ihnen, was genau die Betriebssicherheitsverordnung regelt, für wen sie gilt und was unter Arbeitsmitteln verstanden wird. Außerdem erfahren Sie, wie Arbeitsgeräte geprüft werden müssen und warum eine umfassende Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Grundvoraussetzung im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ist.

Die Vorgaben der Verordnung lassen sich auch mit Hilfe einer Arbeitsschutz-Software umsetzen. Weitere Informationen hierzu vermittelt nicht nur unser Artikel, sondern auch unser umfangreiches E-Book. Viel Spaß beim Lesen!

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Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung und für wen gilt sie?

Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“, die kurz auch als Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bekannt ist, regelt bereits seit 2002 den Umgang mit Arbeitsmitteln. Eine Neufassung der Verordnung trat 2015 in Kraft und wurde 2019 aktualisiert.

In erster Linie zielt die Betriebssicherheitsverordnung auf den sicheren Einsatz von Hilfsmitteln, die für verschiedene Arbeitstätigkeiten notwendig sind. Gleichzeitig setzt sie die europäische Richtlinie 2009/104/EG zur Arbeitsmittelbenutzung in deutsches Recht um. Ergänzt werden die Vorgaben zu Arbeitsmitteln auch durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).

Die Vielzahl an Rechtspflichten im Arbeitsschutz kann schnell für Verwirrung sorgen. Um dennoch den Überblick zu behalten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel rund um das Thema Arbeitsschutz mit zugehörigen Software-Lösungen:

Um die Unfallfreiheit und Gesundheit der Angestellten bei der Arbeit mit Werkzeugen und Anlagen sicherzustellen, gibt die Betriebssicherheitsverordnung Folgendes vor:

  • Auswahl angemessener Arbeitsmittel bezogen auf den Verwendungszweck
  • funktionsfähige Schutzmaßnahmen
  • Unterweisung der Angestellten im Umgang mit den Arbeitsmitteln
  • regelmäßige Instandhaltung und Prüfung
  • Qualifikation von Prüfern

Weiterhin wird auch vorgeschrieben, dass verwendete Arbeitsmittel die für sie geltenden Vorschriften (wie bspw. die Maschinenverordnung) erfüllen müssen. Ebenso sieht die Verordnung vor, dass der Arbeitgeber auf einer Gefährdungsbeurteilung basierende Schutzmaßnahmen umsetzt, damit die Handhabung von Arbeitsmitteln stets sicher ist.

Grundsätzlich gilt die Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitgeber, die Arbeitsmittel für ihre Beschäftigten bereitstellen. Doch auch Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen werden durch die Rechtsvorgaben angesprochen – selbst wenn sie keine Mitarbeiter haben. Somit werden Betreiber Arbeitgebern gleichgesetzt.

Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Was sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung?

Arbeitsmittel werden in der Betriebssicherheitsverordnung wie folgt definiert:

„Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.“ (§2 Abs. 1 BetrSichV)

Von einfachen Schraubenziehern über Hubwagen bis hin zu Aufzügen, Druckbehältern oder Tankanlagen – sie alle zählen somit zu den Arbeitsmitteln. Im Rahmen der Verordnung wird aber auch festgelegt, was unter die Benutzung solcher Arbeitsmittel fällt:

„Die Verwendung von Arbeitsmitteln umfasst jegliche Tätigkeit mit diesen. Hierzu gehören insbesondere das Montieren und Installieren, Bedienen, An- oder Abschalten oder Einstellen, Gebrauchen, Betreiben, Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Erproben, Demontieren, Transportieren und Überwachen.“ (§2 Abs. 2 BetrSichV)

Arbeitsmittel dürfen grundlegend erst dann eingesetzt werden, nachdem der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet hat. Weiterhin muss zuvor ebenso garantiert werden, dass die Hilfsmittel nach dem Stand der Technik als sicher gelten.

Für den Umgang mit Arbeitsmitteln gibt die Betriebssicherheitsverordnung zudem einige Grundsätze vor (Auszug):

  • bei der Benutzung von Werkzeugen müssen Überbelastungen oder Fehlbeanspruchungen vermieden werden
  • eine gesunde Körperhaltung wird unterstützt
  • Mitarbeiter verfügen über einen ausreichenden Bewegungsspielraum bei der Handhabung

Weiterhin sind auch überwachungsbedürftige Anlagen Inhalt der Betriebssicherheitsverordnung. Hierzu zählen bspw.:

Betriebssicherheitsverordnung mit Angaben für Druckbehälter

Druckbehälter oder Dampfkessel

Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen

Personen- oder Lastenaufzüge

Prüfung von Tankstellen

explosionsgefährdete Anlagen wie Tankstellen

Betriebssicherheitsverordnung mit Angaben für Druckbehälter

Druckbehälter oder Dampfkessel

Aufzüge als überwachungsbedürftige Anlagen
Personen-
oder Lastenaufzüge
Prüfung von Tankstellen

explosionsgefährdete Anlagen wie Tankstellen 

Wichtig hierbei ist, dass nicht nur Mitarbeiter, die an den Anlagen arbeiten, geschützt werden, sondern auch alle anderen Personen, welche sich im Gefahrenumkreis der Arbeitsmittel befinden. Daher müssen überwachungsbedürftige Anlagen nach aktuellem Technikstand installiert und betrieben werden. Darüber hinaus sind sie auch regelmäßig durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. Die Prüfungen aller Arbeitsmittel lassen sich mit einem Arbeitsmittelkataster überblicken.

Wie muss die Prüfung von Arbeitsmitteln erfolgen?

In §14 BetrSichV wird die Prüfung von Arbeitsgeräten behandelt. Diese ist notwendig, wenn der Arbeitgeber Arbeitsmittel bereitstellt, bei denen die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängig ist. Eine befähigte Person muss diese Geräte dann regelmäßig überprüfen. Die Betriebssicherheitsverordnung gibt hierzu auch verschiedene Prüffristen vor, welche u. a. von der Anlagenart abhängen. Die Prüfung muss in folgenden Fällen vorgenommen werden:

  • vor der erstmaligen Verwendung des Arbeitsmittels
  • vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung
  • nach Unfällen oder längerer Nichtbenutzung des Arbeitsmittels

Dabei wird nicht nur die korrekte Funktionsweise der Hilfsmittel überprüft, sondern auch die fehlerfreie Installation kontrolliert. Zugleich ermittelt der Prüfer auch Schäden und schätzt ein, ob sicherheitstechnische Maßnahmen ausreichend sowie funktionsfähig sind. Die Prüfungsergebnisse müssen schriftlich festgehalten und zumindest bis zur nächsten Prüfung aufgehoben werden.

Prüfung von Arbeitsmitteln gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Was sieht die Betriebssicherheitsverordnung für die Gefährdungsbeurteilung vor?

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Aus dieser leiten sich bedeutsame Maßnahmen für die sichere Benutzung von Arbeitsgeräten ab. Zusammengefasst bedeutet dies: Jeder Unternehmer, der Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, muss Gefährdungsquellen ermitteln sowie bewerten. Daran anknüpfend muss er außerdem individuelle Schutzmaßnahmen anordnen. Beachten Sie: Die Gefährdungsbeurteilung mit Ableitung zugehöriger Präventionsmaßnahmen muss immer vor der Verwendung von Arbeitsmitteln erfolgen. Folgende Bestandteile muss die Gefährdungsbeurteilung umfassen (Auszug):
  • Gefährdungen, die vom Arbeitsmittel selbst ausgehen
  • Gefährdungen, die sich aus der Arbeitsumgebung ergeben
  • Gefährdungen durch Arbeitsgegenstände, die mit Arbeitsmitteln bearbeitet werden
Bei der Einschätzung von potentiellen Risiken im Umgang mit Geräten und Anlagen sollte der Arbeitgeber nicht nur sicherheitsrelevante, sondern auch ergonomische sowie psychische Gefahren bedenken. Weiterführende Informationen zum Themenbereich Gefährdungsbeurteilung finden Sie auch hier:

Wussten Sie …
… dass Sie eine Gefährdungsbeurteilung auch digital erstellen können? Mit einer Arbeitsschutz-Software wie iManSys können Sie diverse Gefahrenquellen zentral erfassen, mittels verschiedener Risikomatrizen bewerten und anschließend erforderliche Maßnahmen zuweisen.

Weiterhin bietet iManSys auch die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern wichtige Informationen zum Umgang mit Arbeitsmitteln in Form einer elektronischen Unterweisung zu vermitteln. Durch die Anbindung an gültige Rechtskataster bleiben Sie zudem in Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung immer auf dem aktuellen Stand.

Eine Software-Lösung reduziert nicht nur den organisatorischen Aufwand, sondern ist auch für alle Beschäftigten jederzeit und unabhängig vom Arbeitsplatz einsetzbar. Weitere Vorteile einer HSQE Management-Software haben wir für Sie in unserem kostenfreien E-Book zusammengefasst. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

Weiterführende Infos:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o. J.): Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/ (Abgerufen am 02.08.2021).

Berufsgenossenschaft Holz und Metall (o. J.): Prüfen von Arbeitsmitteln. Online verfügbar unter https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/fach-themen/pruefen-von-arbeitsmitteln (Abgerufen am 02.08.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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