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Arbeitsmedizinische Untersuchung im Überblick

Die Arbeitsmedizinische Untersuchung hat in Deutschland eine lange Tradition und ist gesetzlich verankert. Wir klären auf, was eine Arbeitsmedizinische Untersuchung ist und wie Sie sicherstellen können, dass Sie nicht den Überblick verlieren.
 

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Was ist eine Arbeitsmedizinische Untersuchung?

Ziel einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung ist es, eine Beschäftigungsfähigkeit festzustellen, oder im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung arbeitsbedingte Erkrankungen früh zu erkennen.

Ende 2008 wurde die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beschlossen. Dies führte zu einer besseren Strukturierung der Gesetze, da diese zuvor in fachspezifischen Verordnungen geregelt waren. Jedoch gab es noch Unklarheiten bezüglich der Trennung von „Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung“ und „Arbeitsmedizinische Eignungs- oder Tauglichkeitsuntersuchung“. Deswegen wurden in einer neuen Änderung 2013 terminologische Abgrenzungen vorgenommen und zusätzlich das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers gestärkt.

„Arbeitsmedizinische Untersuchung“ kann als Oberbegriff für die jeweiligen Untersuchungen angesehen werden. Jedoch spricht das ArbMedVV nicht mehr von einer „Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung“, sondern von einer „Arbeitsmedizinischen Vorsorge“. Für die meisten Berufe greift das ArbMedVV. Jedoch gibt es auch Berufe, die entweder teilweise darauf aufbauen, oder grundsätzlich ihre eigenen Regelungen haben.

Welche Arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

In den folgenden Absätzen sollen die verschiedenen Untersuchungen im Detail beleuchtet werden:

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Sie dient als Präventionsmaßnahme, um psychische oder physische Krankheiten möglichst früh zu erkennen. Für den Arbeitnehmer ist dies wichtig, um gezieltere ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen zu ersuchen, damit er in seiner Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist. Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat zudem eine arbeitsschutzrechtliche Relevanz, was besonders für den Arbeitgeber sehr wichtig ist, damit er zum Beispiel eine effektive Gefährdungsbeurteilung vornehmen kann.

Pflichtvorsorge: Der Arbeitgeber muss diese in regelmäßigen Abständen und vor Aufnahme der entsprechenden Arbeitstätigkeit für den Arbeitnehmer veranlassen. Nur nachdem der Arbeitnehmer an dieser Pflichtvorsorge teilgenommen hat, darf er seine Arbeitstätigkeit ausüben. Ein Beispiel wäre der Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen (beispielsweise Arsen oder Asbest).

Angebotsvorsorge: Ähnlich wie bei der Pflichtvorsorge, muss der Arbeitgeber die Angebotsvorsorge in regelmäßigen Abständen anbieten. Da es aber nur ein Angebot ist, kann der Arbeitnehmer dieses Angebot auch ablehnen. Das Arbeiten an Bildschirmgeräten setzt zum Beispiel eine Angebotsvorsorge voraus. Der Arbeitnehmer hat hier also das Recht auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.

Wunschvorsorge: Auf Wunsch des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber die Wunschvorsorge in regelmäßigen Abständen ermöglichen. Er ist dazu aber nicht verpflichtet, wenn nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) notwendige Schutzmaßnahmen getroffen wurden.

Erstuntersuchung für Jugendliche

Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie vorher von einem Arzt untersucht worden sind. Die Erstuntersuchung ist nicht notwendig, wenn es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung handelt, oder um eine Beschäftigung mit leichten Arbeiten, von denen keine gesundheitlichen Nachteile für den Jugendlichen zu befürchten sind. Siehe dazu auch Paragraph 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Untersuchungen gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung

Für eine Fahrerlaubnis sind abhängig von der Führerscheinklasse, bestimmte ärztliche Untersuchungen notwendig (zum Beispiel bei LKW-, Taxi- oder Busfahrern). Zusätzlich zum Sehtest, der auch grundlegend für PKW- und Motorradfahrer vorausgesetzt wird, müssen sie sich ärztlicher Untersuchungen unterziehen. Hierfür gelten zahlreiche wichtige Regelungen, die in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt sind.

Berufspiloten Privatpiloten Luft- und Raumfahrt DLR Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung Fliegerarzt

Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung

Berufspiloten und Privatpiloten benötigen für ihre Fluglizenz ein medizinisches Tauglichkeitszeugnis. Dies bekommen sie nur, wenn sie sich erfolgreich einer Fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung bei einem Fliegerarzt unterzogen haben. Berufspiloten werden zusätzlich von einem Neurologen untersucht. Abhängig vom Alter und der Art der Beschäftigung, müssen Nachuntersuchungen durchgeführt werden. Alles Weitere regelt die EU-Verordnung Nr. 1178/2011 für den europäischen Luftraum. Für viele Luft- und Raumfahrtunternehmen sind zusätzliche Einstellungstests eine wichtige Voraussetzung. Ein Beispiel ist der DLR-Test, der vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) durchgeführt wird. Dieser beinhaltet unter anderem auch eine psychologische Eignungsprüfung.

Musterung

Die Musterung ist Voraussetzung für eine militärische Karriere bei der Bundeswehr. Bewerber müssen sich medizinischen Tests unterziehen (beispielsweise Seh- und Hörtest). Darauf folgt die Untersuchung durch den Arzt und den psychologischen Dienst. Genaueres regelt das Wehrpflichtgesetz (WPflG).

Tauchtauglichkeitsprüfung Untersuchung

Tauchtauglichkeitsuntersuchungen

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist notwendig um das Tauchtauglichkeitszertifikat zu erhalten, was von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM) herausgegeben wird. Laut GTÜM dürfen nur Ärzte die Tauchtauglichkeitszertifikate ausstellen, die sich an die Standards der GTÜM und ÖGTH (für Österreich) halten. Ein Tauchtauglichkeitszertifikat ist privat zwar freiwillig, wird aber oftmals vorausgesetzt, um eine Taucherausbildung antreten zu dürfen, oder bestimmte Angebote für Taucher wahrnehmen zu dürfen. Berufstaucher müssen sich gemäß ArbMedVV einer Pflichtvorsorge (siehe oben), wie die Tauchtauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dient zur Prävention von Tauchunfällen und wird von vielen Versicherungen anerkannt. Sie umfasst grundlegende medizinische Tests und Prüfungen zur Belastbarkeit.

Seediensttauglichkeitsuntersuchung

Gemäß Paragraph 11 des Seearbeitsgesetz (SeeArbG), dürfen nur jene Personen als Besatzungsmitglied tätig werden, wenn sie seediensttauglich sind. Um die Seediensttauglichkeit festzustellen, ist eine Seediensttauglichkeitsuntersuchung notwendig. Sie wird von Ärzten vorgenommen, die von der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft zugelassen wurden. Meist sind dies Schiffsärzte. In der Maritime-Medizin-Verordnung (MariMedV) ist die Seediensttauglichkeitsuntersuchung geregelt. Abhängig von der Arbeit auf dem Schiff, müssen die Arbeitnehmer bestimmte Tauglichkeitskriterien erfüllen, um bestimmte Situationen physisch und psychisch meistern zu können. Das kann zum Beispiel eine bestimmte Sehstärke sein, Arbeiten in engen Räumen oder Stehen während einer Vier-Stunden-Wache.

Triebfahrzeugführer Triebfahrzeugführerschein Triebfahrzeugsführerscheinverordnung Triebfahrzeug Triebfahrzeuge

Eignungsuntersuchungen für Triebfahrzeugführer

Triebfahrzeugführer müssen im Besitz eines Triebfahrzeugführerscheins sein. Um diesen erteilt zu bekommen, müssen sie laut Triebfahrzeugsführerscheinverordnung (Tfv) neben anderen Anforderungen, physische und psychische Tauglichkeitskriterien erfüllen. Dazu müssen sie sich von einem anerkannten Arzt und Psychologen untersuchen lassen.

Pflichten für Arbeitgeber bezüglich Arbeitsmedizinischer Untersuchung

  • Regelmäßigkeit: Abhängig von der Arbeit muss der Arbeitgeber Vorsorgeuntersuchungen ermöglichen und darauf hinweisen. Auch außerhalb der gesetzlichen Vorschrift wird empfohlen, sich regelmäßig über mögliche Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz Gedanken zu machen, damit die Arbeitnehmer nicht unnötig ausfallen.
  • Alter der Arbeitnehmer: Abhängig vom Alter der Arbeitnehmer müssen bestimmte Vorsorgeuntersuchungen öfter wiederholt werden. Außerdem darf bei jugendlichen Arbeitnehmern die Erstuntersuchung oder ärztliche Bescheinigung nicht fehlen.
  • Andere Voraussetzungen: Oft wurde die Tauglichkeitsuntersuchung schon von anderen Stellen durchgeführt, zum Beispiel wenn es sich um einen Führerschein handelt. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass der Arbeitnehmer einen gültigen Führerschein oder eine entsprechende Lizenz bei sich trägt.

Arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeitnehmer

Im Zuge der Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind für den Arbeitnehmer mehr Rechte entstanden. Allgemein sind die Untersuchungen freiwillig. Jedoch gibt es Untersuchungen, die vorausgesetzt werden, um überhaupt arbeiten zu dürfen. Es könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen geben, wenn der Arbeitnehmer ohne berechtigte Gründe von einer Untersuchung fernbleibt, die für seine Arbeit vorausgesetzt wird.

vorausgesetzte Untersuchungen:

  • Pflichtuntersuchungen
  • Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen

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Arbeitsmedizinische Untersuchungen mit Software verwalten

Computer und Smartphones sind wichtige Errungenschaften unseres digitalen Zeitalters. Nahezu alle Unternehmen sind damit ausgestattet und nutzen sie, um wichtige Arbeitsprozesse effektiver zu gestalten. All diese Erfindungen sind relativ junge Errungenschaften unserer Gesellschaft. Daher ist nicht verwunderlich, dass viele Unternehmen ihr gesamtes Potential bisher noch nicht ausschöpfen konnten.

Mit entsprechender Software ist heute fast alles möglich – auch wenn es um den Bereich Arbeitsmedizinische Untersuchung geht. Der Einsatz einer solchen Software ist für Unternehmen äußerst ratsam, denn es kann schnell passieren, dass eine Untersuchung vergessen wird und Arbeitnehmer dann nicht arbeiten dürfen. Außerdem kann eine entsprechende Software zahlreiche Vorteile bieten und darüber hinaus zusätzliche Funktionen, die einen enormen Gewinn bringen können. Deswegen wollen wir uns nicht nur auf irgendeine Software konzentrieren, sondern auf die zuverlässige, bedienerfreundliche und umfangreiche iManSys Software-Suite.

Was ist iManSys?

Die iManSys Software-Suite ist eine Compliance-Management-Software, die verschiedene Software-Welten enthält und mit diesen unterschiedliche Themen abdeckt. An dieser Stelle soll die Software-Welt Arbeitsmedizin & Vorsorge einmal genauer betrachtet werden.

Software-Welt iManSys Arbeitsmedizin & Vorsorge

Mit unserer Software-Welt Arbeitsmedizin & Vorsorge können Sie arbeitsmedizinische Untersuchungen planen, verwalten und im System nachhalten. Die oben beschriebenen Fristen und verschiedenen Arten von Untersuchungen lassen sich dabei leicht anlegen und verwalten. Die jeweiligen Zuweisungen können komplett automatisiert werden, damit Sie wieder mehr Zeit für andere Aufgaben haben.

Grundfunktionen im Überblick

  • Bedarf und Status arbeitsmedizinischer Vorsorgen im Überblick: Sie können Pflicht-, Angebots-, Wunsch- und Eignungsvorsorge verwalten. Dabei sind anstehende Termine und der Status der Durchführung jederzeit einsehbar.
  • Termine verwalten: Sie verfügen über ein Planungsmodul und haben einen umfassenden Überblick, welche Termine als nächstes anstehen oder geplant werden müssen.
  • Über anstehende arbeitsmedizinische Vorsorge informieren: Ihre Mitarbeiter werden automatisch per E-Mail über eine arbeitsmedizinische Vorsorge benachrichtigt und können eine Rückmeldung bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Vorsorgeangeboten geben.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge zuordnen und dokumentieren: Ihre Mitarbeiter erhalten individuell ihre notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge, welche nach erfolgreicher Durchführung dokumentiert wird. Gesundheitsdaten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen selbstverständlich nicht erfasst.
  • Maßnahmen und Vorgänge verwalten: Auf Grundlage der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge können Sie Maßnahmen festlegen und nachverfolgen.

Ihre Vorteile

  • effiziente Organisation und vollständige Dokumentation von Vorsorgen
  • Qualitätssicherung durch umfassendes Reporting ohne Erfassung von Gesundheitsdaten
  • Unterstützung bedarfsorientierter Personaleinsatz- und Budgetplanung
  • Information und Selbstbestimmung Ihrer Mitarbeiter
  • Kosteneinsparung durch effektives Terminmanagement und Vermeiden von Doppelvorsorgen
  • alle Termine, Maßnahmen und Prozessschritte im Blick
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Weiterführende Links

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Wehrpflichtgesetz (WPflG)

Seearbeitsgesetz (SeeArbG)

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