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Gefahrstoffunterweisung – Was Sie bei der Organisation beachten müssen

In zahlreichen Betrieben gehört der Umgang mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag, sei es in der Herstellung, für die Lagerung oder bei der Entsorgung. In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist festgehalten, dass der Arbeitgeber alle Beschäftigten über die Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen aufzuklären hat (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten). Dazu gehören u. a. die Bereitstellung von schriftlichen Betriebsanweisungen sowie die Gefahrstoffunterweisung in mündlicher Form. In unserem Beitrag erläutern wir die wesentlichen Rahmenbedingungen sowie den inhaltlichen Aufbau der Gefahrstoffunterweisung.

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Betriebsanweisung als Grundlage

Für jeden Gefahrstoff muss eine Betriebsanweisung vorliegen. Diese dient als Grundlage für die notwendige Gefahrstoffunterweisung. Zwar sollten Betriebsanweisungen kurz und kompakt gehalten werden, folgende Inhalte sind jedoch laut § 14 GefStoffV zu beachten:

  • Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe (bspw. Bezeichnung, Kennzeichnung, Gefährdungen)
  • Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen (bspw. Hygienevorschriften, Verhütung von Expositionen, persönliche Schutzausrüstung)
  • Informationen über Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen

Auf komplizierte Detailinformationen wie etwa Bewertungen oder Ergebnisse von Wirksamkeitsprüfungen sollte verzichtet werden, schließlich sollte die Betriebsanweisung binnen kürzester Zeit erfasst und verstanden werden.

Entscheidend ist, dass das Dokument in schriftlicher Form vorliegt. Der Umfang liegt in der Regeln zwischen ein bis zwei DIN-A4-Seiten. Diese können sowohl elektronisch erstellt oder ganz klassisch auf Papier gebracht werden. Um die Gefahrenhinweise verständlich vermitteln zu können, bietet sich die Verwendung von Symbolen und Piktogrammen an. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind die wesentlichen Sicherheitszeichen gelistet (siehe Übersicht).

Gefahrstoffunterweisung Sicherheitszeichen

Zwar gibt es keine konkreten Gestaltungsvorgaben für das Erstellen einer Betriebsanweisung, jedoch werden in Praxis gleiche Farbtöne für den Seitenrand und den Hintergrund der Gliederungsüberschriften verwendet.

Die Betriebsanweisung muss laut § 14 GefStoffV bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu den Sicherheitsinformationen haben und über die Methoden sowie Verfahren unterrichtet werden.

Gefahrstoffunterweisung – Inhalte und Aufbau

Im Gegensatz zu einer Vielzahl anderer Unterweisungen muss die Gefahrstoffunterweisung unbedingt in mündlicher Form durchgeführt werden. Eine elektronische Unterweisung ist nicht ausreichend. Zudem hat die Unterweisung vor der Aufnahme der Beschäftigung zu erfolgen und sollte mindestens einmal pro Jahr wiederholt werden. Die Durchführung ist zu dokumentieren (Zeitpunkt und Inhalt) und durch die Unterschrift der Teilnehmer zu bestätigen.

Grundlage für die Gefahrstoffunterweisung ist die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe. Darüber hinaus kann es jedoch auch erforderlich sein, konkrete Themen zu besprechen, die über die Inhalte der Betriebsanweisung hinausgehen. Das können u. a. Auswertungen zu (Beinahe-)Unfällen mit Gefahrstoffen oder Verwendungsbeschränkungen für bestimmte Personengruppen sein (bspw. werdende oder stillende Mütter).

Ein Kernpunkt der Gefahrunterweisung ist die Erläuterung des Gefahrstoffverzeichnisses inklusive Zugangsmöglichkeiten. Hier werden alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe sowie deren gefährliche Eigenschaften gelistet. Alle Beschäftigten sollten wissen, wo sie Einblick in das Gefahrstoffverzeichnis bekommen können und wie dieses aufgebaut ist.

Weiter schreibt die GefStoffV eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung vor. Hier sollen Hintergrundinformationen über eventuelle Gesundheitsschäden von Chemikalien vermittelt werden, um die Beschäftigten für den richtigen Umgang mit Gefahrstoffen zu sensibilisieren und das eigenverantwortliche Handeln zu unterstützen. Es ist ratsam, einen Betriebsarzt hinzukommen zu lassen, der über das entsprechende Fachwissen verfügt.

Entscheidend für die Gefahrstoffunterweisung ist die Vermittlung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Schließlich ist es das erklärte Ziel, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicherzustellen. Hier kann es durchaus hilfreich sein, mit plastischen Beispielen zu arbeiten. So lassen sich beispielsweise dokumentierte Labor-Unfälle oder Verletzungen nutzen, um vergangene Fehler zu analysieren. Die Wichtigkeit der darauf aufbauenden Schutzmaßnahmen wird so noch einmal in den Mittelpunkt gestellt.

Um die Aufmerksamkeit der Teilnehmer sicherzustellen, sollten zunächst leichtere Themen vermittelt werden. Für den roten Faden einer Gefahrstoffunterweisung ist folgender Ablauf denkbar (vgl. safetyxperts 2018):

  • Definition von Gefahrstoffen
  • Erscheinungsformen von Gefahrstoffen
  • Aufnahmewege, wie bspw. Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt
  • Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie weiterführende Erläuterungen
  • Aufbewahrung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
  • Bedeutung von Lagerklassen und Zusammenlagerungstabellen
  • Informationen des Sicherheitsdatenblattes
  • Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Sicherheitsregeln in der Betriebsanweisung
  • Regeln für die Entsorgung gefährlicher Stoffe

Neben der regelmäßig durchzuführenden Gefahrstoffunterweisung und den damit verbundenen Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gilt es natürlich, mit gesundem Menschenverstand vorzugehen. Dazu gehört vor allem, bei Unsicherheit oder gar Unwissenheit die zuständigen Verantwortlichen zu fragen sowie entsprechende Informationen einzuholen.

Zur Erfassung aller relevanten Informationen sind der Aufbau und vor allem die Pflege eines systematischen Gefahrstoffmanagementsystems (GMS) erforderlich. Für weitere Informationen empfehlen wir die Lektüre unseres kostenfreien Whitepapers.

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Weiterführende Informationen:

safetyxperts (2019): Wie Sie rechtssichere und praxistaugliche Betriebsanweisungen erstellen. Online verfügbar unter https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/betriebsanweisung/ (Zugriffsdatum: 10.02.2021).

safetyxperts (2018): Darüber müssen Sie bei der Gefahrstoffunterweisung sprechen. Online verfügbar unter https://www.safetyxperts.de/umweltschutz/gefahrstoffe/gefahrstoffunterweisung/ (Zugriffsdatum: 18.01.2019)

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