Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen. Darüber hinaus ist es ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Gefahrstoffe sind
Ein Gefahrstoffverzeichnis anzulegen und zu verwalten, zählt zu den grundsätzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmers. Jedoch kann dieser eine fachkundige und verantwortungsvolle Person mit der Aufgabe beauftragen. Die Gesamtverantwortung verbleibt dennoch beim Unternehmer. Er hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Einfach machen es Ihnen die Stoffe, die klar und deutlich als Gefahrstoffe beschriftet sind. Achten Sie auf die entsprechenden Symbole bzw. Piktogramme der Produktkennzeichnung, wie beispielsweise die häufig vorkommende Flamme (GHS02) oder der Totenkopf mit Knochen (GHS06).
Des Weiteren ist auch bei allen anderen Stoffen zu prüfen, ob sie als Gefahrstoffe erfasst werden müssen. Dazu können Stoffe zählen, die nicht direkt physikalisch gefährlich, jedoch direkt umweltgefährlich sind. Ausschlaggebend sind die Begriffsbestimmungen des Paragraf 2, GefStoffV. Nutzen Sie für Ihre Einschätzung die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter der Hersteller und Lieferanten. Weiterhin lohnt sich ein Blick in die Grenzwertliste der TRGS 900.
Ein Gefahrstoffverzeichnis lebt von seinen Inhalten, vor allem jedoch von seiner Übersichtlichkeit. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihre Daten tabellarisch zu erfassen. Grundsätzlich muss das Kataster nach Paragraf 6, GefStoffV, auf die Sicherheitsdatenblätter der Gefahrstoffe verweisen und mindestens die folgenden Informationen enthalten:
Exkurs R- und S-Sätze, H- und P-Sätze: Gefahren- und Sicherheitshinweise werden in Form von sogenannten Sätzen zur Klassifizierung von Gefahren genutzt. R-Sätze (Risiko-Sätze/“risk“) waren einst die Basis für die Einstufung gefährlicher Stoffe, aus denen sich die S-Sätze (Sicherheit/“safety“) ergaben, die Sicherheitshinweise zum Umgang mit gefährlichen Stoffen beinhalteten. Im Rahmen des Global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) gehen beide Sätze seit 2012 bzw. seit 2015 in den H- und P-Sätzen („hazard“ bzw. „precautionary“) auf. Beispiele für H-Sätze:
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Besondere Bedeutung erhalten alle krebserregenden, erbgutschädigenden sowie fruchtbarkeitsgefährdenden Stoffe (CMR, carcinogenic, mutagenic, reprotoxic substances) und zwar unabhängig von ihrer Menge. Da von ihnen eine besonders hohe Gefährdung ausgeht, schreibt die GefStoffV eine regelmäßige Ersatzstoffprüfung vor.
Ausnahmen gelten für Stoffe, die lediglich zu einer geringen Gefährdung führen. Dahingehend brauchen unter anderem bürotypische Klebstoffe oder kleinere Mengen an Reinigungsmitteln nicht ins Gefahrstoffkataster aufgenommen werden.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 400 (TRGS 400) legen außerdem nahe, das Gefahrstoffkataster nach der unternehmenseigenen Organisationsstruktur zu gliedern. Hinweise zur Festlegung der Arbeitsbereiche enthalten die TRGS 402.
Sie sind verpflichtet, Ihr Gefahrstoffkataster – genauso wie Ihre Gefährdungsbeurteilungen – regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, unter anderem, wenn
Ob Sie das Gefahrstoffkataster auf dem Papier oder elektronisch erstellen, überlässt der Gesetzgeber Ihnen. Jedoch sind Aufbau und Verwaltung eines umfassenden und gesetzeskonformen Gefahrstoffverzeichnisses, das viele Gefahrstoffe umfasst, mit hohem Aufwand verbunden. Wer hier viel Zeit und Geld sparen möchte, ist mit einer professionellen Compliance-Management-Lösung, wie iManSys, gut beraten. Compliance-Software ermöglicht es, Gefahrstoffe ohne Vorkenntnisse schnell und einfach zu erfassen, zu klassifizieren und zu organisieren. Darüber hinaus lassen sich die Datensätze bei der Gefährdungsbeurteilung leicht berücksichtigen.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 400)
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Bildquelle: shutterstock.com