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Gefährdungsbeurteilung – Gefahren identifizieren und vermeiden

Ihre Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Sie als Arbeitgeber tragen dafür Sorge, mögliche Gefahren für die Gesundheit im Arbeitsalltag zu erkennen und zu vermindern. Das Stichwort hierfür lautet: Gefährdungsbeurteilung.

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Warum sind Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitgeber relevant?

Während viele Gefahren offensichtlich sind, liegen andere erst mal nicht im Blickfeld: Wer in seiner Arbeitszeit mit giftigen Substanzen arbeitet, zum Beispiel als Angestellter einer Chemiefabrik oder einer Reinigungsfirma, wird mit dem Risiko direkt konfrontiert und überlegt handeln. Andere Umstände wirken jedoch scheinbar unbedenklich: das Besteigen einer Leiter, ein Kabel als Stolperfalle, die falsche Sitzposition, die vielleicht mittelfristig zu Migräne führt, oder ein möglicherweise psychisch belastendes Arbeitsumfeld. Die Liste an gesundheitsgefährdenden Situationen oder Materialien ist sehr lang – die Liste an möglichen Folgen auch. Und die Kosten, die auf ein Unternehmen im Schadensfall zukommen, sind in vielen Fällen nicht abschätzbar.

Aus diesem Grund ist Vorsorge Pflicht – nicht nur, weil die gesunden und zufriedenen unter ihren Mitarbeitern motivierter arbeiten, sondern auch, weil der Gesetzgeber zu ihrem Schutz gesetzliche Vorgaben erlassen hat. Die Vorsorge erfolgt im ersten Schritt durch die Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeurteilung: Erkennen – bewerten – vermindern – verhindern?

Ob die Gefährdungsbeurteilung vom Unternehmen selbst oder von einer externen fachkundigen Person durchgeführt werden soll, gibt der Gesetzgeber nicht vor. Die Gesamtverantwortung verbleibt allerdings in beiden Fällen beim Unternehmen. Genauso wenig existiert ein Masterplan, an dem die Beurteilung abgearbeitet werden kann. Vielmehr orientiert sich der Leitfaden einer Beurteilung an der individuellen Ausgestaltung der Tätigkeit des Arbeitnehmers und seines Arbeitsumfeldes.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz erforderlich. Berücksichtigen Sie nicht nur Umstände des regulären Geschäftsbetriebes. Gefährdungen können auch bei außerplanmäßigen Angelegenheiten entstehen, beispielsweise bei Reparaturen oder Reinigungsarbeiten. Arbeitsplätze außerhalb des eigenen Unternehmensgebäudes müssen ebenfalls berücksichtigt werden.

Folgende Vorgehensweise hat sich in der Praxis durchgesetzt:

  • Schritt 1: Ermitteln Sie mögliche Gefahren bzw. Gefährdungen.
  • Schritt 2: Bewerten Sie das Risiko, durch diese Gefahren bzw. Gefährdungen Schaden zu nehmen.
  • Schritt 3: Legen Sie konkrete Maßnahmen zum Schutz vor diesen Gefahren bzw. Gefährdungen fest.
  • Schritt 4: Führen Sie diese Maßnahmen durch.
  • Schritt 5: Überprüfen Sie, ob die Maßnahmen korrekt ausgeführt wurden sowie deren Wirksamkeit.
  • Schritt 6: Dokumentieren Sie alle Abläufe fortlaufend.

Gefährdungsbeurteilung am Beispiel Gebäudereinigung Tabelle

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verlangen, dass „bei Änderungen an Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen, der Arbeitsumgebung oder bei dem das Arbeitsmittel benutzenden Personal“ zu prüfen ist, welche Konsequenzen sich für die bestehende Gefährdungsbeurteilung ergeben. Gegebenenfalls müssen „zusätzliche oder ergänzende Maßnahmen“ in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus könnten es „neue Erkenntnisse, z. B. auf Grund von Prüfungen, Unfällen oder Schadensfällen“ notwendig machen, neu zu bewerten. Sie müssen die Gefährdungslagen also immer im Blick behalten.

Professionelle Risiko- und Gefährdungsmanagement-Software, wie iManSys Risiken & Gefährdungen, hilft Ihnen, Risiken in Ihrem Unternehmen schnell und einfach zu identifizieren und zu bewerten. Anschließend lassen sich Schutzziele festlegen. Erstellen Sie auf einfache Art und Weise vollständige digitale Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze, Tätigkeiten – auch unter Berücksichtigung von Psychischer Belastung –, und Anlagen, und zwar für unterschiedliche Belegschaftsgrößen eines Standortes oder vieler Standorte.

Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5, 6). Darüber hinaus wird die Verpflichtung in vielen anderen Gesetzen und Verordnungen aufgegriffen und konkretisiert, unter anderem in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1, § 3, 5) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111 Nr. 3.3.1).

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Weiterführende Links

Arbeitsschutzgesetz

DGUV Vorschrift 1

TRBS 1111 Nr. 3.3.1

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