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Sicherheitsunterweisung im Unternehmen: In 4 Phasen zum Erfolg

Was hat eine Sicherheitsunterweisung mit einem gesunden Start in den Feierabend zu tun? Eine kleine Unachtsamkeit im Arbeitstrott ist schnell passiert und kann schwerwiegende Folgen haben. Nur durch das Kennen der Unfallursachen und potenziellen Gefahren am individuellen Arbeitsplatz können Beschäftigte sicherheitswidriges Fehlverhalten vermeiden. So lässt sich nicht nur die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen reduzieren, sondern auch garantieren, dass Ihre Mitarbeiter gesund durch den Arbeitstag kommen. Fühlen sich Ihre Angestellten kompetent unterwiesen und in ihrer Arbeitsumgebung sicher, wirkt sich das insgesamt positiv auf den Betriebsablauf aus.

Da Sie als Unternehmer laut Gesetzesvorgabe mindestens einmal jährlich Ihre Angestellten unterweisen müssen, um deren Kenntnisse und Wissen zur Unfallverhütung dauerhaft aktuell zu halten, geben wir Ihnen in unserem Beitrag einen Überblick über den Ablauf. Sie erfahren Wissenswertes zur Vorbereitung und Planung, damit Ihnen der Start ins Thema Sicherheitsunterweisung bestens gelingt.

Darüber hinaus können Sie sich in unserem kostenfreien Whitepaper umfassend über die Chancen und Möglichkeiten der digitalen Durchführung der Sicherheitsunterweisung informieren.

Whitepaper Elektronische Unterweisung

Schritt 1 der Sicherheitsunterweisung: Vorüberlegungen und Entscheidungen

Die Sicherheitsunterweisung ist ein umfangreiches Projekt, das sorgfältig geplant und erarbeitet werden muss. Im ersten Schritt sollten Sie mit der Beantwortung der folgenden Fragen Entscheidungen treffen, die für die Organisation nötig sind.

Wer sollte die Sicherheitsunterweisung durchführen?

Als Arbeitgeber sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz  dazu verpflichtet, Ihre Beschäftigten „über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“ (§ 12 Abs.1 ArbSchG). Allerdings besteht die Möglichkeit, diese Aufgabe an die direkten Vorgesetzten zu übertragen.

Das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage der Sicherheitsunterweisung

Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich Maßnahmen festzulegen (§§ 5, 6 ArbSchG). Dazu gehört u. a. die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeitenden.

Das Arbeitsschutzgesetz als Grundlage der Sicherheitsunterweisung

Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, Gefährdungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und eigenverantwortlich Maßnahmen festzulegen (§§ 5, 6 ArbSchG). Dazu gehört u. a. die Sicherheitsunterweisung der Mitarbeitenden.

Der Vorteil beim Delegieren der Unterweisung an die direkten Vorgesetzten, wie z. B. Abteilungsleiter oder Meister ist, dass sie die jeweiligen Arbeitsplätze sowie deren Gefahren sehr genau kennen. Die Übertragung der Verantwortlichkeiten muss gemäß § 13 Abs. 2 ArbSchG und § 13 der DGUV-Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ schriftlich erfolgen. Jedoch gibt es bei der Delegation ein paar wichtige Aspekte zu beachten, die wir Ihnen im Folgenden genauer erläutern.

Beachten Sie, dass die zuständigen Beschäftigten die benötigten Fachkenntnisse besitzen müssen. Dazu sollten Sie die verschiedenen Rechtsverordnungen, die für die jeweiligen Arbeitsbereiche Ihres Unternehmens relevant sind, sichten. Welche spezifischen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie Ihren Angestellten laut Verordnungen im Rahmen der Sicherheitsunterweisung vermitteln? Danach können Sie feststellen, ob die direkten Vorgesetzten Ihrer Angestellten für die Durchführung qualifiziert sind.

Müssen Sie Experten involvieren?

Sie können Fachexperten hinzuziehen, die die Verantwortlichen unterstützen, indem sie fachliche Inhalte zur Arbeitsschutzunterweisung beisteuern. Aufgrund ihrer Fachkenntnisse kann auch die Sicherheitsfachkraft (Sifa) einen wertvollen Beitrag zur Sicherheitsunterweisung leisten. Allerdings können Sie Ihre Unterweisungspflicht nicht auf die Sifa übertragen, da diese nicht weisungsbefugt ist. Sicherheitsfachkräfte dürfen Ihre Beschäftigten lediglich „über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtung und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren“ belehren (§ 6 Abs. 4 ASiG).

Wichtig:

Die Gesamtverantwortung behält trotzdem immer der Arbeitgeber!

Die Auswahl der Personen, die Unterweisungen durchführen und die Kontrolle der Aufgabenerfüllung liegt in dessen Pflicht. Schlussendlich müssen Sie als Unternehmer abwägen und entscheiden, ob Ihre Fachkompetenzen bzw. die der Vorgesetzten ausreichen, um die Sicherheitsunterweisung allein durchzuführen, oder ob Sie zusätzlich Fachexperten zur Unterstützung heranziehen.

Welche Mitarbeiter müssen Sie unterweisen?

Laut Vorschrift müssen Sie alle Angestellten unterweisen. Allerdings können der Umfang und die Intensität der Sicherheitsunterweisung bei den Mitarbeitern abhängig ihrer Ausbildung und Arbeitserfahrung unterschiedlich ausfallen. Beziehen Sie deswegen die Dauer der Betriebszugehörigkeit sowie die Art der ausgeübten Tätigkeiten bei der Ausarbeitung der jeweiligen Unterweisung ein.

Junge Mitarbeiter, wie bspw. Azubis und Berufseinsteiger haben weniger Arbeitserfahrung. Sie kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten noch nicht so gut und sind oftmals risikofreudiger. Daher ist das Unfallrisiko höher als bei erfahreneren Beschäftigten. Um dieses erhöhte Risiko zu minimieren, sollte deren Sicherheitsunterweisung besonders ausführlich stattfinden.

Welche Unterweisungsmethoden sollten Sie nutzen?

Bei Ihren Vorüberlegungen sollten Sie die Auswirkungen verschiedener Unterweisungsmethoden nicht außer Acht lassen. Die Wahl der Methode ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg Ihrer Sicherheitsunterweisung. Üblich sind elektronische Unterweisungen, Lehrvorträge, Diskussionen, Demonstrationen mit Übungen oder Lehrgespräche. Wenn Sie mehr über die verschiedenen Möglichkeiten erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Unterweisungsmethoden im Überblick“.

Schritt 2: Mit einer sorgfältigen Planung zum Erfolg

Nachdem Sie die organisatorischen Fragen geklärt haben, sollten Sie mit der Planung beginnen. In der Planungsphase empfiehlt sich die Arbeit anhand der Gefährdungsbeurteilung (GefB). Mit Hilfe dieser identifizieren Sie die Gefährdungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen Ihres Unternehmens.

Im Vorfeld der Sicherheitsunterweisung sind zahlreiche organisatorische Vorbereitungen notwendig.
Im Vorfeld der Sicherheitsunterweisung sind zahlreiche organisatorische Vorbereitungen notwendig.

Nachdem Sie die organisatorischen Fragen geklärt haben, sollten Sie mit der Planung beginnen. In der Planungsphase empfiehlt sich die Arbeit anhand der Gefährdungsbeurteilung (GefB). Mit Hilfe dieser identifizieren Sie die Gefährdungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen Ihres Unternehmens.

Im nächsten Schritt sollten Sie die Frage klären, welcher Bedarf für die Unterweisung besteht und dabei die Grobthemen verfassen. Die vorläufige Erstellung der zu unterweisenden Themen hilft Ihnen, den Umfang der Sicherheitsunterweisung einschätzen zu können.

Schritt 3 der Unterweisung: Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung

Nachdem Sie einen Plan für die Sicherheitsunterweisung erarbeitet haben, in dem der genaue Unterweisungsbedarf und die dabei relevanten Themen geklärt sind, folgt die Vorbereitungsphase. Hier sollten Sie aus den ermittelten und grob abgegrenzten Themenbereichen der Planungsphase konkrete Themen festlegen. Diese müssen nun inhaltlich aufbereitet werden, indem Sie für die Unterweisung relevante Informationen wie beispielsweise Zahlen, Daten und Fakten sammeln.

Ein weiterer wichtiger Punkt, den Sie in der Vorbereitungsphase klären müssen, ist die Frage, welche Fähigkeiten die Beschäftigten erlernen und welche Kenntnisse sie anschließend besitzen sollen. Daraus lassen sich im nächsten Schritt die besonders wichtigen Inhalte zur Zielerreichung definieren.

Nachdem Sie die relevanten Kernaspekte der Sicherheitsunterweisung ausgearbeitet haben, sollten Sie diese nach ihrer Wichtigkeit priorisieren. Überprüfen Sie hierbei, ob die Inhalte passend auf die Lernziele ausgerichtet sind. Verzichten Sie auch auf unwichtige Details, um die Stoffmenge zu reduzieren.

Vergessen Sie während der inhaltlichen Vorbereitung drei wichtige organisatorische Aufgaben nicht:

  • Terminplanung und Fristen
  • Raumkoordination bei Präsenzunterweisung
  • Einladung/Zuweisung der Mitarbeiter zur jeweiligen Unterweisung

Es kann eine kleine Herausforderung werden, für alle zu unterweisenden Mitarbeiter einen geeigneten Termin sowie freien Raum zu finden.

Schritt 4: Durchführung und Dokumentation der Sicherheitsunterweisung

Nachdem Sie die Planung und Vorbereitung abgeschlossen haben, kann die Sicherheitsunterweisung stattfinden. Ideal wäre es, wenn Sie die Unterweisung am „Schauplatz der Gefahr“ durchführen. So können sich Ihre Mitarbeiter die Gefahrensituation besser vorstellen und mögliche Szenarien nachvollziehen. Beziehen Sie als Unterweisender Ihre Teilnehmer aktiv mit ein, damit sie der Schulung aufmerksam folgen und die Inhalte leichter aufnehmen und verarbeiten können.

Wollen Sie herausfinden, ob Ihre Teilnehmer die Inhalte verstanden haben, können Sie einen Verständnistest durchführen. Damit lassen sich der Nachholbedarf ermitteln und spezielle Themen noch einmal wiederholen.

Bitte planen Sie bei der Durchführung für Ihre Teilnehmer genügend Zeit für Fragen und Feedback ein – Ihre Mitarbeiter können sich sonst schnell allein gelassen fühlen. Beenden Sie daher Ihre Sicherheitsunterweisung am besten mit einem persönlichen Gespräch. Vergessen Sie nicht, dass die schriftliche Dokumentation der Sicherheitsunterweisung verpflichtend ist. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Unterweisungspflicht erfüllt haben.

Nachdem wir Ihnen die verschiedenen Schritte nähergebracht haben, finden Sie alle wesentlichen Phasen der Mitarbeiterunterweisung überblicksweise in der folgenden Grafik.

Zusammenfassend betrachtet ist die Sicherheitsunterweisung ein sehr zeitintensives Projekt für alle Beteiligten. Eine Unterweisungssoftware kann Verantwortliche hier spürbar entlasten. Mit iManSys können Sie Ihre Mitarbeiterunterweisung in elektronischer Form direkt im System anlegen und durchführen. Darüber hinaus erstellt iManSys die erforderlichen Unterweisungsnachweise automatisch. Außerdem lassen sich mit iManSys auch Präsenzunterweisungen vor Ort planen und dokumentieren. Verschaffen Sie sich gern einen Überblick zu Organisation und Didaktik der elektronischen Unterweisung in unserem kostenfreien Whitepaper.

Weiterführende Infos:

BGW (2008): Unterweisen im Betrieb – ein Leitfaden. Online verfügbar unter https://www.bgw-online.de/resource/blob/18080/9e6513a2b0597151969df6e200dd212b/bgw04-07-004-unterweisen-im-betrieb-ein-leitfaden-data.pdf (Abgerufen am 06.03.2023).

BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall (o. J.): DGUV Vorschrift 1– Grundsätze der Prävention. Online verfügbar unter https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/dguv-vorschriften/dguv-vorschrift-1-grundsaetze-der-praevention/pflichten-des-unternehmers/4-unterweisung-der-versicherten (Abgerufen am 06.03.2023).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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