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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz – Neuregelungen seit dem 1. Januar 2018

Seit dem 1. Januar gelten die Neuregelungen im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Die Reform berücksichtigt neuere gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen beim Mutterschutz. Im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements werden Unternehmer nun dazu verpflichtet, bei der Einrichtung und bei wesentlichen Änderungen von Arbeitsplätzen für jede Tätigkeit eine schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung zu veranlassen. Wir haben für Sie eine entsprechende Checkliste vorbereitet, die sich an den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen orientiert und Sie bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz unterstützt.

Hier Checkliste herunterladen

Der gesetzliche Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) verankert. Ziel ist es, Mütter während der Schwangerschaft, nach der Entbindung sowie in der Stillzeit zu schützen. Durch das Gesetz sollen Frauen ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeiten in dieser Zeit ohne Gefährdungen für ihre Gesundheit fortsetzen können. Auch wird dadurch möglichen Benachteiligungen entgegengewirkt (§1 MuSchG Absatz 1). Unter den Geltungsbereich fallen alle (werdenden) Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dazu zählen u. a. auch Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige, weibliche Auszubildende und m. E. sogar Schülerinnen und Studentinnen (Absatz 2).

Die bisherige Verordnung zum Mutterschutz am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wurde nun in das Mutterschutzgesetz integriert. Neben materiellen Änderungen (bspw. Mutterschaftsleistungen) gibt es neue Regelungen u. a. zu Mutterschutzfristen und Beschäftigungsverboten (bspw. Nacht-, Sonntags- oder Mehrarbeit).

Auch die bisher im MuSchArbV geregelten Arbeitgeberpflichten sind künftig im Mutterschutzgesetz zu finden. Ziel ist es, den Gesundheitsschutz für Schwangere zu gewährleisten. Zudem ist festgeschrieben, dass Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen zu treffen haben, um schwangeren Frauen die Fortsetzung ihrer beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen. Dabei müssen Gefährdungen für ihre Gesundheit und die ihres (ungeborenen) Kindes ausgeschlossen werden.

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Arbeitgeber sind zunächst dazu verpflichtet, die zuständigen Aufsichtsbehörden (bspw. das Gewerbeaufsichtsamt) über gemeldete Schwangerschaften zu informieren. Anschließend müssen die Beschäftigung bzw. der Arbeitsplatz für werdende und stillende Mütter so eingerichtet werden, dass keine Gefährdungen für die Gesundheit bestehen. Dementsprechend muss in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz der besondere Schutzbedarf der Frau und ihres Kindes fokussiert werden. Dazu gehören auch mögliche Risiken durch Maschinen, Werkzeuge oder Geräte am Arbeitsplatz. Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen sollten unbedingt vermieden werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde kann im Zweifelsfall Unterstützung bieten, sowohl für die Arbeitgeber als auch für Frauen.

Eine feste Vorgabe für die schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilung gibt es nicht. Konsequenterweise sollten jedoch dieselben Schritte beachtet werden wie bei der grundlegenden Gefährdungsbeurteilung:

  1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  2. Ermitteln von Gefährdungen
  3. Beurteilen von Gefährdungen
  4. Festlegen von Maßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Wirksamkeit
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Sollten in der schwangerschaftsspezifischen Gefährdungsbeurteilung mögliche Risiken identifiziert werden, gilt es, die bestehenden Arbeitsbedingungen durch entsprechende Schutzmaßnahmen umzugestalten. Sollte der jeweilige Aufwand unverhältnismäßig sein und/oder der Mutterschutz nicht gewährleistet werden können, muss für die schwangere Frau ein geeigneter und zumutbarer Arbeitsplatz eingesetzt werden. Sind auch hier keine adäquaten Lösungen zu finden, greift das betriebliche Beschäftigungsverbot.

Natürlich können Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Rahmen des Mutterschutzes auch auf eine digitale Lösung zurückgreifen. Alle Informationen hierzu gibt Ihnen unser themenbezogene Beitrag.

Unsere kostenfreie Checkliste unterstützt Sie bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz und stellt die wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie Verordnungen vor.

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