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Lieferkettengesetz: Was die neuen Regelungen zur Sorgfaltspflicht für Ihr Unternehmen bedeuten

Globale Wertschöpfungsketten machen in etwa 80 Prozent des weltweiten Handels aus – immerhin sind hier mehr als 450 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt. Lange Lieferketten führen jedoch dazu, dass die Arbeitsbedingungen immer unkontrollierbarer werden. Im schlimmsten Fall kommt es dann sogar zu Menschenrechtsverletzungen bei Angestellten. Damit genau das nicht passiert, wurde das Lieferkettengesetz entwickelt. Es bildet die gesetzliche Grundlage für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Rahmen der gesamten Lieferkette.

Nachfolgend haben wir für Sie zusammengefasst, was das neue Lieferkettengesetz beinhaltet, welche Auswirkungen es für Ihren Betrieb hat und wie ein Compliance-Management-System bei der Umsetzung helfen kann. Für weitere Informationen zum Thema Compliance- und HSQE-Management empfehlen wir Ihnen unser kostenfreies E-Book.

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Was regelt das Lieferkettengesetz?

Wussten Sie, dass das Lieferkettengesetz auch als „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz)“ oder als Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bekannt ist? Unabhängig von der Bezeichnung zielt es jedoch darauf ab, den Schutz von Menschenrechten innerhalb der gesamten Lieferkette eines Betriebes zu gewährleisten sowie Umweltzerstörungen zu verhindern.

Durch die neue gesetzliche Vorschrift werden Unternehmen dazu verpflichtet, grundlegende Menschenrechtsstandards in allen Produktionsprozessen einzuhalten. Hierzu gehört bspw. das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit. Auch Missachtungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Verweigerung eines angemessenen Lohns oder der mangelnde Zugang zu Trinkwasser und Nahrung zählen zu den Verstößen gegen die Menschenrechte.

Was umfasst die Lieferkette?

Besonders wichtig ist, dass Betriebe stets die Verantwortung für die gesamte Lieferkette tragen – diese fängt beim Rohstoff an und endet beim fertigen Produkt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz definiert dabei genau, welche Prozesse zur Lieferkette gehören:

„Die Lieferkette im Sinne dieses Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden und erfasst
1. das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich,
2. das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers und
3. das Handeln eines mittelbaren Zulieferers.“

§2 Abs. 5 LkSG

Das Lieferkettengesetz umfasst die gesamte Lieferkette

Weiterhin beinhaltet das Lieferkettengesetz auch den Umweltschutz, sofern Umweltrisiken zu einer Verletzung der Menschenrechte führen. Das Gesetz sieht vor, dass Betriebe gezielt Maßnahmen festlegen müssen, um die Einhaltung von Menschenrechtsstandards sicherzustellen. Außerdem gehört es auch zu den Zielen des Sorgfaltspflichtengesetzes, einen Beschwerdemechanismus einzuführen, durch den Betroffene Probleme oder Verstöße melden können.

Natürlich müssen die rechtlichen Vorgaben für Lieferketten auch überprüfbar sowie kontrollierbar bleiben. Dafür zuständig wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sein. Im Rahmen dessen müssen Unternehmen künftig jährliche Berichte in Bezug auf Ihre Sorgfaltspflichten einreichen, die von der Behörde begutachtet werden.

Betriebe sollten beachten, dass Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit Bußgeldern bestraft werden können. Besonders schwerwiegende Missachtungen können sogar zum Ausschluss von der öffentlichen Beschaffung führen. Wenn Verpflichtungen nicht umgesetzt werden, hat dies aber nicht nur finanzielle und wirtschaftliche Folgen, es besteht auch ein erhebliches Risiko des Reputationsverlustes für Betriebe.

CSR sorgt für Nachhaltigkeit

Übrigens:

In diesem Zusammenhang ist in der Praxis oftmals von "CSR" die Rede. Der Begriff Corporate Social Responsibility steht in Unternehmen dafür, Verantwortung für die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu übernehmen. Ziel ist es also, durch das eigene Handeln im Betrieb ökologische, ökonomische sowie soziale Nachhaltigkeit zu fördern.

Für wen gilt das Lieferkettengesetz?

Das Lieferkettengesetz wird zunächst nur in Deutschland gelten, soll aber dennoch als Vorlage für eine europäische Regelung dienen. Eine einheitliche gesetzliche Vorgabe für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen ist zukünftig also auch innerhalb der EU geplant – dies wird aber sicher noch einige Jahre in Anspruch nehmen.

Ab 2023 gilt das Sorgfaltspflichtengesetz für alle deutschen Unternehmen, die mehr als 3.000 Beschäftigte besitzen. Das betrifft rund 900 Firmen. Ab 2024 zählt das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Angestellten – somit rund 4.800 Betriebe in Deutschland. Nach 2024 soll dann eine Überprüfung des Anwendungsbereiches stattfinden. Aber auch für kleinere Unternehmen ist es empfehlenswert, sich mit den Vorgaben vertraut zu machen, da sie als Bestandteil der Lieferkette von großen Konzernen ebenfalls betroffen sein können.

Die Anforderungen, die an Betriebe gestellt werden, unterscheiden sich je nach Einflussvermögen des Unternehmens innerhalb der Lieferkette. Hierbei wird in folgende drei Stufen unterschieden:

eigener Geschäftsbereich

unmittelbarer Zulieferer

mittelbarer Zulieferer

eigener Geschäftsbereich

unmittelbarer Zulieferer

mittelbarer Zulieferer

Somit sind nicht nur die eigenen Mitarbeiter für die Einhaltung des Lieferkettengesetzes verantwortlich, sondern auch alle Zulieferer. Dabei wird rechtlich unterschieden zwischen den unmittelbaren – sprich direkten – Zulieferern sowie den mittelbaren Zulieferern, welche die gesamte Lieferkette umfassen.

Weiterhin hängen die Vorgaben an die Betriebe von zusätzlichen Faktoren ab (Auszug):

  • von Art und Umfang der Geschäftstätigkeit
  • vom Einflussvermögen des Betriebes auf den Verursacher des Verstoßes
  • vom Beitrag, den das Unternehmen an der Verletzung hat
  • von der zu erwartenden Schwere der Missachtung

Wie ist das Lieferkettengesetz entstanden und wann tritt es in Kraft?

Grundsätzlich steht es jedem Staat frei, ob er Menschenrechte in Lieferketten freiwillig oder gesetzlich regelt. Bisher galt in Deutschland die Umsetzung auf freiwilliger Basis. Da jedoch weniger als 20 Prozent der Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht tatsächlich erfüllten, soll diese nun auch in Deutschland rechtswirksam umgesetzt werden. Orientierung hierfür bilden die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles, UNGP).

Das Bundesentwicklungsministerium einigte sich daher im Februar 2021 mit dem Bundeswirtschaftsministerium sowie dem Bundesarbeitsministerium auf einen Entwurf für das Lieferkettengesetz. Nach mehreren Überarbeitungen wurde das Gesetz am 22. Juli 2021 veröffentlicht und wird am 1. Januar 2023 verbindlich in Kraft treten.

Das Lieferkettengesetz gilt ab 1. Januar 2023

Im Vergleich zum Regierungsentwurf wurden in der finalen Fassung einige Änderungen vorgenommen. So wurde bspw. der finale Titel Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt. Außerdem müssen Unternehmen nun auch Betriebsräte über die Umsetzung des Lieferkettengesetzes informieren.

Vormals galten die Vorgaben zudem nur für Betriebe mit Sitz in Deutschland. Inzwischen sind ebenso Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen in Deutschland davon betroffen, wenn sie mehr als 3.000 Angestellte haben. Und auch für den Geschäftsbereich deutscher Unternehmen findet eine Erweiterung statt. Tochterunternehmen im Ausland gelten nicht mehr nur als erste Zulieferer, sondern zählen zum eigenen Geschäftsbereich.

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen?

Viele Betriebe fragen sich nun, welche Auswirkungen die neue Gesetzesvorgabe für sie hat. Grundsätzlich werden einige Maßnahmen notwendig, die sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch beim unmittelbaren Zulieferer umgesetzt werden müssen.

Zunächst muss die Unternehmensleitung eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte verabschieden, diese intern und extern kommunizieren sowie regelmäßig aktualisieren.

Daneben müssen Betriebe auch eine Risikoanalyse durchführen. Dabei werden Risiken in der Lieferkette ermittelt und bewertet sowie passende Maßnahmen abgeleitet. Hierzu sollte ebenfalls analysiert werden, unter welchen Bedingungen Produktbestandteile hergestellt werden, um Menschenrechtsverletzungen auszuschließen.

In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, ein effektives Risikomanagement zu betreiben, um potenziell schädliche Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verhindern. Unternehmen sollten hierfür sowohl Präventions- als auch Abhilfemaßnahmen berücksichtigen. Dazu zählen Maßnahmen wie vertragliche Vereinbarungen, Schulungen von Angestellten und Zulieferern oder die Zuordnung von konkreten Zuständigkeiten.

Darüber hinaus gibt das Lieferkettengesetz auch vor, dass ein unternehmensinterner Beschwerdemechanismus eingerichtet werden muss. Dabei sollten Betriebe beachten, dass dieser für alle an der Lieferkette Beteiligten erreichbar ist und Meldungen anonym abgegeben werden können. In unserem Artikel zum Beschwerdemanagement für Mitarbeiter erfahren Sie, was bei der Umsetzung zu beachten ist.

Unternehmen sind zudem dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Aktivitäten zu veröffentlichen. In der transparenten Berichterstattung müssen vorhandene sowie mögliche negative Konsequenzen ihres Handelns auf die Menschenrechte dargestellt werden. Gleichzeitig gehören aber auch die umgesetzten Maßnahmen im Betrieb, eine Wirksamkeitsbewertung sowie die Grundsatzerklärung zur Dokumentation. Der Bericht ist nicht nur öffentlich zu machen, sondern ebenso bei der Kontrollbehörde einzureichen.

Das Lieferkettengesetz gibt Maßnahmen für Unternehmen vor

Fazit: Die Bedeutung des Lieferkettengesetzes zusammengefasst

Wie lässt sich das Lieferkettengesetz ins Compliance-Management integrieren?

Im Rahmen des Compliance-Managements müssen Betriebe bestehende Rechtspflichten kennen und diese umsetzen. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erhalten Firmen einen klaren gesetzlichen Rahmen, um ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Ziel ist es nun, die Menschenrechtsstandards mit Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes im Unternehmen zu verzahnen. Wichtig ist, dass dies in der Lieferkette von Anfang an geschieht und alle beteiligten Parteien berücksichtigt werden.

Eine wirksame Lösung hierfür ist es, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes in das Compliance-Management-System des Unternehmens aufzunehmen. Die Risikoanalyse, welche am Anfang erfolgen sollte, ist dabei sowieso ein fester Bestandteil eines effizienten Compliance-Managements. Übrigens kommt in der Praxis oftmals eine spezielle Software für Legal Compliance zum Einsatz. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel:

Ergeben sich durch die Analyse Risiken innerhalb der Lieferkette, so müssen Betriebe geeignete Maßnahmen treffen. So können bspw. Vereinbarungen mit Lieferanten getroffen werden, nach denen Umweltstandards und Menschenrechte eingehalten werden müssen. Hier kommen gegebenenfalls auch Auditrechte sowie Nachweise über durchgeführte Schulungen ins Spiel. Weiterführende Informationen bietet unser Artikel zum Lieferantenaudit.

Risikoanalyse, Grundsatzerklärung, Maßnahmenmanagement, Beschwerdeverfahren sowie Berichtspflicht: All das schreibt der gesetzliche Sorgfaltspflichtenkatalog vor – zugleich zählen diese Elemente aber bereits zu einem wirksamen Compliance-Management. Nun ist es die Aufgabe der Betriebe, dieses um die konkreten Vorgaben des Lieferkettengesetzes zu erweitern.

Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes sollten sich Unternehmen also frühzeitig auf die neuen Verpflichtungen vorbereiten. Hierbei hilft eine Compliance-Management-Software wie iManSys deutlich. Mit einer ganzheitlichen Software-Lösung können alle rechtlichen Anforderungen integriert werden.

iManSys unterstützt Sie bei der Analyse und Bewertung von Risiken, der Durchführung von Audits oder der Überwachung aller unternehmensrelevanten Pflichten. Unterweisungen und Schulungen können digital erledigt sowie notwendige Maßnahmen geplant, an die entsprechenden Mitarbeiter zugewiesen und abschließend kontrolliert werden. Wenn Sie mehr zum Thema digitales Compliance-Management erfahren wollen, dann empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres umfassenden E-Books.

Weiterführende Infos:

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (2022): Fragen und Antworten zum Lieferkettengesetz. Online verfügbar unter https://www.bmz.de/resource/blob/60000/69fe0aac1e4e7062790db534885e1f5f/faq-lieferkettengesetz (Abgerufen am 01.08.2022).

Bundesgesetzblatt Online (2021): Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Online verfügbar unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2959.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl121s2959.pdf%27%5D__1633524724347 (Abgerufen am 06.10.2021).

Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.

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