Ein wesentlicher Bestandteil von Nachhaltigkeit im Unternehmen, der gern übersehen wird, ist der Umgang mit Abfall. Dabei ist bspw. die korrekte Trennung von Abfallarten Grundvoraussetzung, damit sich ein möglichst großer Anteil der Abfälle verwerten lässt. Zudem ist die sortenreine Verwertung oftmals nicht nur kostengünstiger, sondern auch mit geringerem Aufwand verbunden, als die reine Abfallbeseitigung. Im Unternehmen müssen hierzu aber genauestens wissen, wo im Betrieb überall Abfälle anfallen und wie Sie diese sammeln und entsorgen. Um den Überblick zu behalten, sollten Sie alle relevanten Parameter in einem Abfallkataster erfassen.
Nachfolgend erklären wir Ihnen, warum der Einsatz eines Abfallkatasters sinnvoll ist, welche Inhalte Sie berücksichtigen müssen und welche digitalen Lösungen es gibt. Außerdem haben wir wertvolle Tipps für die Erstellung Ihres Abfallkatasters zusammengefasst. Mehr Lesestoff zum Themenfeld bietet u. a. unser umfangreiches Whitepaper „Umweltmanagement – Grundlagen für mehr Nachhaltigkeit im Unternehmen“. Schauen Sie doch direkt mal rein!
Definition: Wozu ein Abfallkataster?
Ziel des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist es, den Umweltschutz nachhaltig zu verbessern und die Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zu stärken. Abfallvermeidung und Recycling sind hierfür als Maßnahmen fest vorgeschrieben. Nicht jeder Abfall in Ihrem Betrieb lässt sich jedoch auch tatsächlich vermeiden. Daher ist es notwendig, die Abfallmenge so weit es geht zu reduzieren und anschließend sortenrein zu trennen. Nur dann ist eine fachgerechte und wirtschaftliche Abfallentsorgung möglich. Der Umgang mit Abfall ist daher ein entscheidendes Kriterium für das betriebliche Nachhaltigkeitsmanagement.
Das Abfallkataster ist ein wichtiges Hilfsmittel hierbei. Es ist oftmals auch als Abfallverzeichnis bzw. Abfallregister bekannt und bietet Ihnen einen Überblick über das Abfallaufkommen in Ihrem Betrieb. Mit Hilfe des Abfallkatasters identifizieren und klassifizieren Sie alle anfallenden Abfälle und machen diese messbar. Die Abfallströme in Ihrem Betrieb lassen sich so übersichtlich dokumentieren.
Das Abfallkataster ist zudem Ihre erste Anlaufstelle bei Entsorgungsfragen im Unternehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Verzeichnis alle Abfalldaten umfasst, die intern sowie auf weiteren Entsorgungswegen entstehen. Natürlich ist dafür ebenso die regelmäßige Pflege des Dokuments unerlässlich. Ein gut strukturiertes Kataster dient aber nicht nur als Planungsbasis für die Abfallbeseitigung, sondern gibt auch Hinweise zur Handhabung der Abfallstoffe. So ist bspw. der Gefährlichkeitsgrad ein Bestandteil, welcher außerdem für die entsprechende Gefährdungsbeurteilung ausschlaggebend ist.
Exkurs: Ein Blick ins Gesetz: Ist das Abfallkataster eigentlich Pflicht?
Was sagt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)?
Unternehmen, die Abfälle nach Anlage 1 oder 2 des KrWG entsorgen, müssen ein Register führen. Darin sind die Menge, die Art und der Umfang sowie die Bestimmung, die Sammlungshäufigkeit, die Beförderungsart sowie die Verwertungsart zu verzeichnen.
Was konkretisiert die Nachweisverordnung (NachwV)?
Sowohl Erzeuger, Besitzer, Sammler als auch Entsorger von gefährlichen Abfällen sind dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Abfallentsorgung nachzuweisen. Die Verordnung regelt dabei bspw. das Führen von Registern und Entsorgungsbelegen.
Welche Inhalte gehören ins Abfallkataster?
Grundsätzlich gehören alle Eckpunkte zu Ihren betrieblichen Abfällen in das Abfallkataster. Dazu zählen u. a. die Art, die Menge, der Entstehungsort, die Lagerung sowie die Art der Abfallentsorgung. Möglich ist es auch, die Verfügbarkeit von Entsorgungskapazitäten zu erfassen.
Wir haben Ihnen einen Auszug möglicher Inhalte für Ihr Kataster zusammengestellt. Folgende wesentliche Informationen sollten Sie darin überblicken (inkl. Beispiel):
- Bereich, in dem Abfall anfällt – z. B. Werkhalle
- Anlage, an der Abfall entsteht – z. B. Metallkreissäge
- Abfallart und interne Abfallbezeichnung – z. B. Eisenspäne
- AVV-Abfallschlüssel und -bezeichnung – z. B. 12 01 01, Eisenfeil- und Eisendrehspäne
- Gefahrstoffklasse – z. B. feste, entzündbare Stoffe
- Gefährlichkeitseinstufung des Abfalls – z. B. gefährlich, nicht gefährlich
- Abfallmenge – z. B. pro Jahr oder pro Monat
- Sammelbehälter bzw. -stelle – z. B. dezentral an der Maschine, zentral für den Standort
- Entsorger bzw. Entsorgungsanlage – z. B. städtischer Wertstoffhof
- Entsorgungsart, Beseitigungs- oder Verwertungsverfahren – z. B. Verpressung
- Abfalltransporteur – z. B. externer Entsorgungspartner
- Bemerkungen – z. B. Besonderheiten, Hinweise
Übrigens:
Um eine detaillierte Übersicht über die unterschiedlichen Abfälle zu erhalten, bietet es sich an, im Abfallkataster die Abfallbezeichnung anhand der AVV-Nummer anzugeben. AVV-Nummern sind als konkrete Abfallschlüssel zu verstehen, die der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entsprechen. Sie ermöglichen die eindeutige Zuordnung zu Abfallarten. In der Nummer sind Ober- und Unterkategorie sowie Gruppe des Abfalls enthalten. Auch die Gefährlichkeit des Stoffes ist vermerkt.


Übrigens:
Um eine detaillierte Übersicht über die unterschiedlichen Abfälle zu erhalten, bietet es sich an, im Abfallkataster die Abfallbezeichnung anhand der AVV-Nummer anzugeben. AVV-Nummern sind als konkrete Abfallschlüssel zu verstehen, die der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) entsprechen. Sie ermöglichen die eindeutige Zuordnung zu Abfallarten. In der Nummer sind Ober- und Unterkategorie sowie Gruppe des Abfalls enthalten. Auch die Gefährlichkeit des Stoffes ist vermerkt.
Tipps für die Erstellung des Abfallkatasters
- Wir empfehlen Ihnen, möglichst systematisch vorzugehen, wenn Sie Ihr Abfallkataster erstellen. Überprüfen Sie zunächst für jeden Arbeitsbereich und jede Anlage in Ihrem Unternehmen, welche Abfälle hier entstehen und nehmen Sie diese in Ihr Verzeichnis auf. Erfassen Sie dann, wie die Abfälle intern transportiert werden und welche weiteren Entsorgungswege erforderlich sind. Wichtig ist es, den gesamten Abfallfluss im Kataster zu berücksichtigen.
- Es ist durchaus möglich, mehrere artgleiche Anlagen im Abfallkataster zusammenzufassen. Das geht aber nur, wenn diese identische Abfallquellen darstellen und die gleichen Eigenschaften besitzen. Zudem sollten Sie spätere Vergleiche zwischen den Anlagen im Rahmen des Monitorings ausschließen können. Ist dies der Fall, dann erfassen Sie jede Abfallart, die an den Anlagen anfällt, in einer eigenen Katasterzeile.
- Beachten Sie im Abfallmanagement unbedingt die gesetzlich vorgegebenen Getrennthaltungs- und Vermischungsverbote. Diese betreffen bspw. Altöl und -holz, Lösemittel, Batterien oder Gewerbeabfall. Sinnvoll ist es, die relevanten Verbote und Hinweise für jede Abfallart im Abfallkataster festzuhalten.
- Nicht selten fallen im Betrieb auch Abfälle an, die als gefährlich eingestuft werden. Diese Kategorie gilt es im Abfallverzeichnis unbedingt zu vermerken. Darüber hinaus treffen auf verbrauchte gefährliche Betriebsstoffe die gleichen Vorschriften für Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zu, wie auf Neuprodukte.
- Enthalten betriebliche Abfälle wassergefährdende Stoffe, müssen Sie diese der entsprechenden Wassergefährdungsklasse (WGK) zuordnen. Die jeweilige Angabe ist natürlich auch im Abfallkataster zu notieren.
- Um nachhaltig zu agieren, sollten Sie Ihr Abfallaufkommen immer im Blick haben. Damit das gelingt, müssen Sie die entstandenen Mengen und Kosten regelmäßig analysieren. Diese finden sich oftmals in den betrieblichen Umweltkennzahlen wieder. Die Auswertung kann dabei visuell als Diagramm oder als reine Datentabelle erfolgen.
- Die Erstellung und Pflege des Abfallkatasters kann der Arbeitgeber an verantwortliche Beschäftigte übertragen. Bedenken Sie aber, dass schlussendlich immer der Unternehmer für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung verantwortlich ist.
Digitale Lösungen für das Abfallkataster: Wie kann eine Software helfen?
Das Führen des Abfallregisters ist aufwendig, jedoch von großem Nutzen. Der Einsatz einer digitalen Lösung kann den organisatorischen, zeitlichen und personellen Aufwand dabei deutlich reduzieren.

Wir empfehlen Ihnen daher: Setzen Sie auf ein zentrales Verzeichnis für jegliche Abfallarten in Ihrem Betrieb anstatt auf umständliche Excel-Listen. Damit ein elektronisches Register aber auch für ein effizientes Abfall- und Nachhaltigkeitsmanagement sorgt, sollten Sie darauf achten, dass es revisionssicher ist. Zudem müssen Verantwortliche von unterschiedlichen Standorten auf das Abfallkataster zugreifen können.

Wir empfehlen Ihnen daher: Setzen Sie auf ein zentrales Verzeichnis für jegliche Abfallarten in Ihrem Betrieb anstatt auf umständliche Excel-Listen. Damit ein elektronisches Register aber auch für ein effizientes Abfall- und Nachhaltigkeitsmanagement sorgt, sollten Sie darauf achten, dass es revisionssicher ist. Zudem müssen Verantwortliche von unterschiedlichen Standorten auf das Abfallkataster zugreifen können.
Doch wie funktioniert die Arbeit mit einer Software für Abfallkataster genau? Zunächst erfassen Sie alle relevanten Parameter Ihres Abfallmanagements. Dazu gehören Abfallentsorger und -beförderer, mit denen Ihr Unternehmen zusammenarbeitet. Hinzu kommen bspw. betriebliche Sammelstellen und Abfallcontainer. Auch im digitalen Verzeichnis sollten Sie Abfälle als gefährlich einstufen und Merkmale direkt aus dem Gefahrgutmanagement ableiten können. Wichtig ist, dass die Software alle Entsorgungsvorgänge im Betrieb abbildet.
Mit unserer Software-Lösung iManSys haben Sie Ihr Abfallaufkommen, zugehörige Anlagen sowie entsprechende Zuständigkeiten immer im Blick. Neben der Überwachung der Abfallmenge lassen sich außerdem Transport- und Entsorgungskosten festhalten. Mit dem zugehörigen Monitoring-Tool ist auch ein transparenter Abgleich verschiedener Zeiträume lückenlos möglich. So erkennen Sie bspw., wann Maßnahmen erforderlich sind, um die Abfallmenge zu reduzieren. Der ganzheitliche Ansatz von iManSys verzahnt so alle Arbeitsschritte – vom Nachhaltigkeits- bis hin zum Maßnahmenmanagement.
Erfassen Sie alle Abfallarten im Unternehmen, bauen Sie Ihr Abfallkataster auf und organisieren Sie die Entsorgung und Auswertung Ihrer Abfälle. Mit iManSys sorgen Sie für einen nachhaltigen Umgang mit den eingesetzten Ressourcen. Wie das von Anfang an gelingt, erfahren Sie in unserem kostenfreien Whitepaper zum Thema Umweltmanagement. Ein Blick hinein lohnt sich!
Weiterführende Infos:
Bundesministerium der Justiz (2021): Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/BJNR021210012.html (Abgerufen am 28.09.2022).
Bundesministerium der Justiz (2022): Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung – NachwV). Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/nachwv_2007/BJNR229810006.html (Abgerufen am 26.09.2022).
Der Einfachheit und besseren Lesbarkeit halber wird im Text das generische Maskulinum verwendet – gemeint sind damit immer alle Geschlechter.
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