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Muster für Betriebsanweisung – Aufbau und Anforderungen

Das Erstellen von Betriebsanweisungen gehört zu den allgemeinen Pflichten des Unternehmers. Dies ist u. a. im Arbeitsschutzgesetz (§ 4 Allgemeine Grundsätze) und in der Gefahrstoffverordnung (§ 14 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten) geregelt. Betriebsanweisungen bilden die Grundlage für Unterweisungen und haben das Ziel, Unfälle im Unternehmen zu vermeiden und Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Für die Praxis existieren Muster und Vorlagen, die sich an den gesetzlichen Bestimmungen orientieren.

Insbesondere für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagementsystem (GMS) bilden diese Muster und Vorlagen eine erfolgsversprechende Grundlage. In unserem kostenfreien Whitepaper erfahren Sie alles über die Grundlagen zur Einführung eines GMS sowie den notwendigen Funktionalitäten einer Gefahrstoffmanagement-Software.

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Muster für Betriebsanweisung – Aufbau und Bestandteile

In einer Betriebsanweisung werden in der Regel alle Informationen zusammengefasst, die für die Erreichung eines Arbeitsziels sowie die sichere Durchführung der Arbeitsabläufe relevant sind. Sind diese nicht in dem Arbeitsauftrag an sich festgehalten, so werden sie in einer gesonderten Betriebsanweisung festgehalten. Die Verwendung entsprechender Muster für Betriebsanweisungen ist daher durchaus empfehlenswert.

In der BG-Information „Sicherheit durch Betriebsanweisungen“ (BGI 578) der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) wird empfohlen, folgende Punkte für die Betriebsanweisung zu berücksichtigen:

  • 1. Anwendungsbereich
  • 2. Gefahren für Mensch und Umwelt
  • 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • 4. Verhalten bei Störungen
  • 5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
  • 6. Instandhaltung
  • 7. Folgen der Nichtbeachtung

Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind die Inhalte der Betriebsanweisung jedoch vorgegeben. Die TRGS 555 sieht hierfür folgende Punkte vor:

  • 1. Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereichs, des Arbeitsplatzes sowie der Tätigkeit
  • 2. Bezeichnung der Gefahrstoffe
  • 3. Beschreibung der Gefahren für Mensch und Umwelt
  • 4. Beschreibung der Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
  • 5. Verhalten im Gefahrenfall
  • 6. Beschreibung der Maßnahmen zur Ersten Hilfe
  • 7. Hinweise für die sachgerechte Entsorgung

Bei komplizierten und verketteten Anlagen können die Betriebsanweisungen mitunter sehr umfangreich werden. Hier bieten sich Muster an, welche den Arbeitsvorgang enorm erleichtern. Idealerweise können die Verantwortlichen jedoch auf Vorlagen zurückgreifen, welche sich im Bedarfsfall editieren lassen.

Vorlage für Betriebsanweisung – Anforderungen

Für das Erstellen einer Betriebsanweisung und einer entsprechenden Vorlage gilt es zunächst, verschiedene Anforderungen zu berücksichtigen. Die BGHM gibt in ihrer BG-Information dafür folgende Hinweise (Auszug):

  • Die Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sehen Betriebsanweisungen in schriftlicher Form vor. Jedoch sind mündliche Sicherheitsanweisungen über Betriebsanweisungen möglich.
  • Die Betriebsanweisung ist dem Sprachniveau der Beschäftigten anzupassen, um die Verständlichkeit der Inhalte zu gewährleisten. Daher sollte auf unnötige Fremdwörter oder umständliche Umschreibungen verzichtet werden.
  • Die Inhalte der Betriebsanweisung richten sich an einen bestimmten Adressatenkreis bzw. ein bestimmtes Objekt, schließlich regeln sie ein eingegrenztes Arbeitsfeld. Im Zweifelsfall müssen separate Betriebsanweisungen erstellt werden.
  • Die Formulierungen in der Betriebsanweisung sind möglichst konkret zu verfassen, um entsprechende Verhaltensweisen in der Praxis zu ermöglichen. Auf unbestimmte Begriffe (z. B. eventuell, möglichst, gelegentlich) ist zu verzichten.
  • Für die Überschaubarkeit einer Betriebsanweisung sollte diese die Größe einer DIN A4-Seite nicht überschreiten. Bei besonders umfangreichen Inhalten ist es ratsam, Teilbetriebsanweisungen zu erstellen, die sich in einer Gesamtbetriebsanweisung überführen lassen.
  • Betriebsanweisungen sind zeitlich nicht begrenzt. Die angesprochenen Gefahren und Maßnahmen gelten also solange, bis Änderungen eintreten.
  • Um Akzeptanz und Verständlichkeit bei den Beschäftigten sicherzustellen, sollte auf eine grafisch einheitliche Gestaltung geachtet werden. Die BGHM empfiehlt beispielsweise die Farbe „Blau“ für die Bedienung von Maschinen für Arbeitsverfahren, „Orange“ für Gefahrstoffe und „Grün“ für die Benutzung persönlicher Schutzausrüstung. Für das Erstellen von Vorlagen und Mustern ist jedoch in erster Linie entscheidend, dass die Beschäftigten mit den Dokumenten umgehen können.

Zur Erhöhung des Informationswertes der Betriebsanweisung bietet sich die Verwendung von Piktogrammen an. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ geben hier eine hilfreiche Vorlage für Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen. Es wird unterschieden zwischen Verbotszeichen, Warnzeichen, Gebotszeichen, Rettungszeichen und Brandschutzzeichen. Hinzu kommen Piktogramme für die Kennzeichnung von Gefahrstoffen sowie Leitern.

Der Editor von iManSys

Mit dem Editor der Software-Lösung iManSys lassen sich durch wenige Klicks vollständige Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Unternehmensbereiche, Gefahrstoffe sowie Maschinen und Anlagen erstellen. Die eingespielten Muster und Vorlagen können bei Bedarf angepasst werden. Ein breiter Katalog für Textbausteine und Symbole bzw. Piktogramme sowie die individuelle Farb- und Typauswahl ermöglicht die schnelle Bearbeitung, Erstellung sowie Verbreitung von Dokumenten für den Aushang oder für anstehende Unterweisungen. Die anschließende Verwaltung und Lenkung erfolgt über das entsprechende Dokumentenmanagementsystem.

Die Betriebsanweisung ist notwendig für ein funktionierendes Gefahrstoffmanagementsystem (GMS). In unserem kostenfreien Whitepaper erfahren Sie alles über die Grundlagen zur Einführung eines GMS sowie den notwendigen Funktionalitäten einer Gefahrstoffmanagement-Software.

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Weiterführende Informationen:

Gefahrstoffkataster-Software – Alles was Sie wissen müssen

BGHM (2012): Sicherheit durch Betriebsanweisungen. Online verfügbar unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi578.pdf (Zugriffsdatum: 04.10.2018).

TRGS 555 (2017): Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten. Online verfügbar unter https://www.bgbau.de/gisbau/fachthemen/recht/downloads/TRGS555_2017.pdf (Zugriffsdatum: 04.10.2018).

Gesetze im Internet (o. J.): Verordnung zum Schutz von Gefahrstoffen. Online verfügbar unter https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/__14.html (Zugriffsdatum: 04.10.2018).

ASR A1.3 (2013): Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. Online verfügbar unter http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/5_A1_03.pdf (Zugriffsdatum: 04.10.2018).

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